Schlüsselschalter

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Gast

#1

13.12.2006, 08:53

Guten Morgen,

ich habe eine neue Akte zur Anlage und für einen Schriftsatz bekommen, in der Sache diktiert der Chef jetzt, sie soll wie eine gleichlautende Akte angelegt werden, nur ohne "Schlüsselschalter". Was heißt das? Hab das nochnie gehört...
Gast

#2

13.12.2006, 09:08

Hat sich erledigt, mein Fehler ich hab gefunden was er damit sagen wollte, auch wenn es für mich nicht verständlich war/ist.

schönen Mittwoch...
Gast

#3

13.12.2006, 09:30

Und was war nun damit gemeint? Der Begriff ist mir auch neu :wink:
Gast

#4

13.12.2006, 09:37

Das würde mich auch interessieren.
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Pepsi
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#5

13.12.2006, 10:00

ich auch wissen will
Gast

#6

13.12.2006, 13:08

Also das soll wohl ein Begriff dafürsein, dass in der Akte die Gegner nicht als GmbH angelegt werden sollten, sondern nur als Einzelperson.

Wir hatten vorher eine Akte da haben wir eine Forderung gegen eine GmbH angemeldet und die gibt es schon Jahre nicht mehr und nun sollte eine Akte ohne "Schlüsselschalter", also gegen Privatperson, angelegt werden.

Denke nicht dass diesen Ausdruck sonstwer verwendet. :wink:
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M.arinchen
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#7

13.12.2006, 13:12

Mit deinem Chef stimmt was nicht, glaub ich. Warum sagt er es nicht gleich so, wie er es meint... Tststs :xwink
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#8

13.12.2006, 13:44

den Begriff versteh ich trotz Erklärung nicht
Gast

#9

13.12.2006, 13:53

Ist wohl ein Insider? Ich raff das auch nicht. :hm
Gast

#10

13.12.2006, 13:57

:bahnhof

So richtig raff ich das auch nicht. Welchen Schalter legt ihr denn (sozusagen) um, wenn ihr eine GmbH-Akte anlegt?
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