Mutterschutz - Gehalt - Urlaub usw.

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kr
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#1

16.10.2009, 12:11

Hallo alle Miteinander!

Ich bin schwanger und habe absolut keine Ahnung wie es jetzt beruflich so weitergeht.

Leider hat meine Chefin auch noch nicht so recht eine Ahnung.

Daher meine Fragen:

Wie sieht es mit dem Gehalt während der Schutzfristen aus?
Erhält man das komplett (nur halt einen Teil von der KK und den Rest vom AG)?
Oder erhält man das nur anteilig?

Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus, wenn man nach den Schutzfristen wieder anteilig (geplant ist momentan wohl 400 €-Basis) arbeiten geht?

Und hat jemand Erfahrung mit Heimarbeit in der Anwaltspraxis?
Ich dachte mir ich könnte eigentlich ein paar Dinge (wie z.B. ZV) von Zuhause aus machen, nur weiß hier noch niemand ob das zwecks Akten mit nach Hause nehmen möglich ist.

Bin über alle Erfahrungsberichte dankbar.

LG
Andreas

#2

16.10.2009, 12:21

Verschoben in den Job-Bereich des Forums.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.10.2009, 12:21

Es ist leider schon wieder etwas länger her, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich das Gehalt während der Schutzfrist schon komplett erhalten habe. Ich habe dann, wie du schon erwähnt hast, einen Teil vom Arbeitgeber und einen Teil von der Krankenkasse erhalten. Bei mir hat damals die Krankenkasse bis zu 13,00 Euro pro Tag bezahlt. Ich würde mich mal an die Krankenkasse wenden. Eventuell gibt es hier ein Formular.
Während der Elternzeit ist es kein Problem, wenn du auf 400,00 € arbeitest. So war es zumindest bei mir. Ich habe 2 Vormittage gearbeitet und hatte 12 Urlaubstage = 6 Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr.

Mit Arbeit nach Hause nehmen ist natürlich immer so eine Sache. Ich tendiere immer zu nein. Wenn du gerade die Akten zu Hause hast und der Mandant ruft im Büro an, kann niemand nachschauen. Dem Mandanten dann zu erklären, die Akte ist gerade bei meiner Kollegin zu Hause, fände ich nicht so gut.
Wenn allerdings deine Chefin nichts dagegen hat, dann mach es doch.
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den du in der Hand hast.
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grommelie
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#4

16.10.2009, 12:35

Zu den Gelder während der Schutzfrist: Stimmt genau so, wie es Sonnenkind geschrieben hat.

Zu dem Punkt Arbeit mit nach Hause nehmen stimme ich Sonnenkind auch zu. Du solltest außerdem berücksichtigen (ich weiss nicht, ob es Dein erstes Kind ist), dass das Leben mit Kind wirklich ne komplette Umstellung ist (wie habe ich diese Aussage vor etwas mehr als zwei Jahren gehaßt :roll: ), aber schau erstmal, ob Du überhaupt noch zum Arbeiten kommst. Ich hatte mir auch einiges vorgenommen in der Elternzeit. Tatsächlich bin ich fast nicht dazu gekommen.
kr
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#5

16.10.2009, 12:38

Hallo Sonnenkind :wink2

Vielen Dank schon mal. Hört sich doch ganz gut an mit dem vollen Gehalt in den Schutzfristen :D

Akten von Mandanten würde ich natürlich nicht mit nach Hause nehmen. Ich dachte eher an die vielen leidlichen Fälle, wo wir gegen die eigenen Mandanten vollstrecken müssen, weil diese nicht zahlen wollen.

Oder Seminarvorbereitungen für meinen Chef (der ist Referent vieler verschiedener Seminare).

Meinst du dann geht es? So rein rechtlich? Oder spricht da dann was dagegen so von wegen Geheimhaltungspflicht, usw.?

LG
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Kasimir1603
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#6

16.10.2009, 12:39

Also während der Schutzfristen, also 6 Wochen vor der Geburt und acht (bei einem Kind) bzw. 12 Wochen (bei Mehrlingen) nach der Geburt erhälst Du rechnerisch das gleiche Netto wie bislang. Dein Arbeitgeber muss Deiner Krankenkasse die letzten 3 Nettomonatsgehälter vor Beginn der Schutzfrist mitteilen. Diese werden addiert, dann durch 3 geteilt. So errechnet sich das durchschnittliche Nettogehalt. Danach wird dieses durch 30 (Kalendertage) geteilt. Der sich ergebende Betrag ist Dein Verdienst pro Tag. Von diesem Betrag zahlt die Krankenkasse max. 13 €. Alles was dadrüber ist bezeichnet man dann als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld :) Das zahlt Dein Arbeitgeber Dir dann taggenau (je nach Monatslänge) aus. Unterm Strich müsstest Du im Rahmen der Mutterschutzfristen auf das gleiche Netto wie vorher kommen.

Wie´s danach ausschaut muss ich nochmal nachlesen gehen - soweit ist unsere werdende Mama in der Kanzlei noch net ;) Sie will aber auch ab Mitte März halbtags wieder hier arbeiten. Ich les mich mal ein und meld mich nochmal - kann aber erst übers Wochenende nachlesen.
Ciao Kasi

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Kasimir1603
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#7

16.10.2009, 12:44

Und den Arbeitgeberzuschuss kann sich Deine Cheffin im Rahmen der U2-Umlage in voller Höhe bei der Krankenkasse zurückholen ;)

Urlaubsanspruch bei teilzeit ist ja auch gesetztlich geregelt. Weiß nur leider grad net wo genau des steht *grummel*

Arbeit mit nach Hause nehmen ist so ne Sache. Du wohnst ja wahrscheinlich net allein, gell?? Datenschutz ist da nicht wirklich gewährleistet. Es gibt wohl einige Kanzleien, wo Mitarbeiterinnen von daheim aus werkeln - die haben sogar das Anwaltsprogramm daheim auf dem Rechner etc.! Sowas müsste man schonmal genau durchsprechen inwieweit sowas machbar und vorstellbar ist.
Ciao Kasi

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supibaerchi
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#8

16.10.2009, 12:48

hallo kr

erstmal glückwunsch zur schwangerschaft. schließe mich mal größtenteils meinen vorrednern an - während der schutzfristen haste das gleiche geld wie vorher. musst dich mal bei deiner krankenkasse melden, die sagen sicherlich, was du machen musst.

ich war beim zweiten kind auch in der elternzeit arbeiten (2 tage vormittags) für 400,00 €. nur musst du gut überlegen, wie du das machen willst/kannst. von zu hause arbeiten, geht m.e. nicht wirklich. da raffst du dich einfach nicht zu auf. dann muss die frage geklärt sein, was du mit deinem würmchen in der zeit machst und hört sich vielleicht doof an, aber wenn du stillst, was machst du dann? ich bin in den zwei tagen immer mit pumpe zur arbeit gerannt (war auch nicht grad prickelnd).

also es ist machbar - muss aber gut organisiert und überlegt sein.

viel glück (auch für die schwangerschaft)
Liebe Grüße
Bärchi
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Lena
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#9

16.10.2009, 12:49

Unterm Strich müsstest Du im Rahmen der Mutterschutzfristen auf das gleiche Netto wie vorher kommen
Voll und ganz :zustimm

Danach hast du Anspruch auf Elternzeit und Elternged. Grob gesagt 67% des durchschnitts-Nettos des letzten Jahres für bis zum 1. Geburtstag (es heißt eigentlich 12 Monate - aber die Zeit wo du Mutterschutzgeld bekommst wird abgezogen). Du kannst dir monatlich auch nur die Hälfte auszahlen und somit 2 Jahre lang Geld beziehen. (Seit ihr verheiratet kann sich das event. lohnen weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und am Ende des Jahres ggf. Steuernachzahlungen deswegen fällig sein könnten wenn du es nur 1 Jahr lang kriegst).
Elternzeit kannst du beim Arbeitgeber bis zu 3 Jahren beantragen. Kannst auch 2 Jahre nur beantragen und dann verlängern z.b.

Während der Elternzeit darfst du max. 30 Stunden/Woche arbeiten. ABER solang du noch Elterngeld bekommst wird dir alles was du hinzuverdienst (auch ein 400€Job) darauf wieder angerechnet/abgezogen - lohnt sich also im 1. Jahr nicht wirklich mit dem Arbeiten.

Hier gibts gute Infos (und ne lesenswerte Broschüre zum Download) http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/B ... 89168.html
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