Arbeitslos nach Ausbildung
Verfasst: 12.10.2009, 10:07
Guten Morgen an alle!
Ich werde nach meiner Ausbildung im Januar vorerst für zwei Wochen (!!!) arbeitslos sein und danach noch drei Monate in meiner jetzigen Kanzlei als Teilzeitkraft beschäftigt werden können.
Der Ausbildungsvertrag endet nach der mündlichen Prüfung bzw. Mitteilung der Ergebnisse - das ist mir wohl bekannt. Im Ausbildungsvertrag steht aber, dass bis 25.02.10 die Ausbildung andauern kann, wenn Prüfungen noch nicht stattfanden etc.
Wäre es nicht möglich, dass ich die zwei Wochen (wenn die Prüfungen schon vorbei sind) noch als Azubi mit dem entsprechenden Gehalt arbeiten kann? Oder ist das nicht rechtens? Denn selbst, wenn ich für die zwei Wochen ALG I beantragen würde, wäre ich besser bedient noch als "Azubi" zu arbeiten.
Vielleicht könnte ihr mir noch ein paar Tips geben oder vll. ähnliche Fälle aus eurem Umfeld schildern?!
Liebe Grüße
Ich werde nach meiner Ausbildung im Januar vorerst für zwei Wochen (!!!) arbeitslos sein und danach noch drei Monate in meiner jetzigen Kanzlei als Teilzeitkraft beschäftigt werden können.
Der Ausbildungsvertrag endet nach der mündlichen Prüfung bzw. Mitteilung der Ergebnisse - das ist mir wohl bekannt. Im Ausbildungsvertrag steht aber, dass bis 25.02.10 die Ausbildung andauern kann, wenn Prüfungen noch nicht stattfanden etc.
Wäre es nicht möglich, dass ich die zwei Wochen (wenn die Prüfungen schon vorbei sind) noch als Azubi mit dem entsprechenden Gehalt arbeiten kann? Oder ist das nicht rechtens? Denn selbst, wenn ich für die zwei Wochen ALG I beantragen würde, wäre ich besser bedient noch als "Azubi" zu arbeiten.
Vielleicht könnte ihr mir noch ein paar Tips geben oder vll. ähnliche Fälle aus eurem Umfeld schildern?!
Liebe Grüße