EILT: Gehörsrüge - Beschwerde gegen Bescheid?
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- Forenfachkraft
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Hallo! Ich habe das 1. Mal mit einer Gehörsrüge zu tun. Diese - von uns eingelegt - wird als unzuässig auf Kosten unserer Mandantschaft verworfen. Soweit ich § 321 a Abs. 4 verstehe, ist gegen diesen Beschluss keine sofortige Beschwerde mehr gegeben. Liege ich da richtig? Danke, Juty
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich glaube, hier ist nur noch die Verfassungsbeschwerde möglich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.