Einstweilige Verfügung im Parteibetrieb zustellen?

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blauekaros
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#1

07.10.2009, 11:15

Hallöchen!

Ich stehe leider gerade total auf dem Schlauch bzw. bin mir nicht ganz sicher:

1. Eine einstweilige Verfügung muss doch noch immer von uns zugestellt werden, damit sie wirksam wird oder?

2. Muss vom Gericht noch eine Vollstreckungsklausel erteilt werden, damit wir ggf. bei Verstoß vollstrecken können? Oder ist eine einstw. Verf. automatisch vollstreckbar?

1000 Dank im Voraus und viele Grüße
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.10.2009, 11:24

Vllt. hilft dir z. B. der Thread weiter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=6435

Gibt dazu einige, in denen das Thema diskutiert worden ist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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