Ich benötige schnelle Hilfe.
Mandat wurde 2005 niedergelegt und Pflichtverteidigerkosten abgerechnet. Mandant wurde dann durch anderen RA weiter vertreten und im Jahr 2007 ist dann Urteil (Freispruch) ergangen mit Kostenentscheidung, dass die Staatskasse die Kosten zu tragen hat. Kann jetzt noch die weitergehende Vergütung abgerechnet werden? Nach § 8 RVG und § 195 BGB sind es 3 Jahre Verjährung (somit für die eigentlichen Kosten 2008).
In § 199 BGB steht etwas von der Kenntnisnahme des Anspruchs. Würde dann die Verjährung erst Ende 2010 für die weitere Vergütung eintreten?
Danke
Verjährung nach Kostenentscheidung im Urteil
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ich würde auch sagen, dass 2010 Verjährung eintritt.
Auf jeden fall macht die weitergehende Vergütung keine großen Umstände, so dass ich das in jedem Fall bei der Staatskasse anmelden würde. Abgelehnt wird von ganz alleine.
Auf jeden fall macht die weitergehende Vergütung keine großen Umstände, so dass ich das in jedem Fall bei der Staatskasse anmelden würde. Abgelehnt wird von ganz alleine.
- Adora Belle
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Der freigesprochene Mandant hat einen Anspruch gegen die Staatskasse. Diesen Anspruch kann er selbst oder durch den Verteidiger geltend machen, ggf. auch an seinen Verteidiger abgetreten haben. Ihr könntet m.E. allenfalls versuchen, die Differenz vom ehemaligen Mandanten zu bekommen gemäß § 52 RVG. Dort ist in Abs. 5 auch geregelt, daß die Verjährung für diesen Anspruch erst mit der abschließenden Gerichtsentscheidung beginnt.