Hallo,
in unserer Kanzlei beschäftigt uns gerade eine Kindesunterhaltssache. Das Jugendamt leistet Unterhaltsvorschussleistungen an die Kindesmutter. Die Mutter hat uns nun mit der Vollstreckung beauftragt und die Beistandsschaft des Jugendamtes beendet. Auf Nachfrage teilte das Jugendamt mit, dass der bestehende Titel dort nicht herausgegeben wird, da Zahlungen an die Mutter geleistet werden. Können wir den Titel nun trotzdem verlangen, um den rückständigen sowie laufenden Differenzunterhalt zu vollstrecken?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.
Unterhaltsvorschuss
Wieso geben die denn die Titel nicht raus? Der gehört doch der Mutter bzw. dem Kind.
Ich kenn das auch so, dass das Jugendamt noch eine Extraaufstellung macht, was an Unterhalt noch offen ist.
Ist es evtl. möglich, dass die Mutter die UVG-Zahlung komplett einstellen lässt und so die Herausgabe des Titels verlangen kann? Ist dann natürlich doof, wenn beim Schuldner nicht viel zu holen ist.
Ich kenn mich da leider auch nicht zu sehr aus.
Ich kenn das auch so, dass das Jugendamt noch eine Extraaufstellung macht, was an Unterhalt noch offen ist.
Ist es evtl. möglich, dass die Mutter die UVG-Zahlung komplett einstellen lässt und so die Herausgabe des Titels verlangen kann? Ist dann natürlich doof, wenn beim Schuldner nicht viel zu holen ist.
Ich kenn mich da leider auch nicht zu sehr aus.
Äh, das sind doch Staatsgelder. Ich glaube nicht, dass die einen privaten Titel zur Vollstreckung brauchen.
Das Finanzamt vollstreckt ja auch ohne.
So wie ich den Beitrag verstanden habe, liegt ein Titel vor und die Kindesmutter bekommt nur den Unterhaltsvorschuss und der Differenzbetrag bleibt auf der Strecke.
Ich bin persönlich auch gerade bei, einen Unterhaltstitel gegen mein Ex-Mann zu erwirken. Allerdings ohne das Jugendamt, weil es die hier einfach nicht auf die Reihe bekommen. Bislang bekomme ich auch nur UVG. Wie sich das JA die Kohle für zig Jahre wiederholt, ist mir relativ schnuppe. Den evtl. späteren Titel bekommen sie jedenfalls nicht von mir.
Das Finanzamt vollstreckt ja auch ohne.
So wie ich den Beitrag verstanden habe, liegt ein Titel vor und die Kindesmutter bekommt nur den Unterhaltsvorschuss und der Differenzbetrag bleibt auf der Strecke.
Ich bin persönlich auch gerade bei, einen Unterhaltstitel gegen mein Ex-Mann zu erwirken. Allerdings ohne das Jugendamt, weil es die hier einfach nicht auf die Reihe bekommen. Bislang bekomme ich auch nur UVG. Wie sich das JA die Kohle für zig Jahre wiederholt, ist mir relativ schnuppe. Den evtl. späteren Titel bekommen sie jedenfalls nicht von mir.
Ah auch gut! Danke
Also noch mal langsam. Ich verstehe die Threadverfasserin so, dass die KM einen Titel gegen den KV hat und dieser beim JA wg. ehemaliger Beistandsschaft ist. Da der KV nicht den Unterhalt zahlen kann, zahlt das JA den UVG, worüber die (neu dazu gelernt) einen eigenen Titel zur Rückforderung vom KV haben.
Was hindert die jetzt, den Titel der KM rauszurücken mit einem Zusatz dran, dass in der Zeit vom bis UVG gezahlt worden ist, damit zumindest der aufgelaufene Differenzbetrag vollstreckt werden kann?
So einen Titel habe ich zumindest schon mal zur Bearbeitung auf dem Tisch gehabt.
Wie das mit weiterlaufenden UVG ist, weiß ich nicht.
Also noch mal langsam. Ich verstehe die Threadverfasserin so, dass die KM einen Titel gegen den KV hat und dieser beim JA wg. ehemaliger Beistandsschaft ist. Da der KV nicht den Unterhalt zahlen kann, zahlt das JA den UVG, worüber die (neu dazu gelernt) einen eigenen Titel zur Rückforderung vom KV haben.
Was hindert die jetzt, den Titel der KM rauszurücken mit einem Zusatz dran, dass in der Zeit vom bis UVG gezahlt worden ist, damit zumindest der aufgelaufene Differenzbetrag vollstreckt werden kann?
So einen Titel habe ich zumindest schon mal zur Bearbeitung auf dem Tisch gehabt.
Wie das mit weiterlaufenden UVG ist, weiß ich nicht.
- cappie
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- Registriert: 25.09.2006, 11:07
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Ich kenn das eigentlich so, dass die Jugendämter sich von den bestehenden Unterhaltstiteln vollstreckbare Teilausfertigungen bei Gericht anfertigen lassen. Der Originaltitel erhält dann einen Zusatz bzgl. der übergegangenen Forderungen.
Bzgl. der Vollstreckung des laufenden Unterhalts wird das bei uns so gehandhabt, dass wir meist fü die Jugendämter mitvollstrecken (Vereinbarung erforderlich).
Bzgl. der Vollstreckung des laufenden Unterhalts wird das bei uns so gehandhabt, dass wir meist fü die Jugendämter mitvollstrecken (Vereinbarung erforderlich).