Hallo,
hat jemand von Euch eine Vorlage über die zu fertigenden Schriftsatzausfertigungen ggü. den Gerichten u. ä. Ich weiß, da gab es früher irgendwann einmal ein Schriftstück, welches ich natürlich nicht mehr vorliegen habe. Vielleicht hat von Euch jemand so etwas. Vielen Dank.
LG
gabrielle
Schriftsatzausfertigungen
- nephele
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Meinst du, wieviele Ausfertigungen, Originale ans Gericht müssen und wo die Anlage mit dran müssen oder wie versteh ich das jetzt?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- LuzZi
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Hab so ein Ding, allerdings leider auf der Arbeit und da bin ich erst wieder in 2 Wochen, sorry
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- gabrielle
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jep, genau so ein ding meine ich. mein Chefe geht mir nämlich tierisch auf den keks, weil er es nicht immer weiß und mich dann fragt und mit meinen Antworten dann natürlich nicht zufrieden ist.
- nephele
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Ein Original fürs Gericht
eine begl. Abschrift mit Anlage für RA der Gegenseite (bei mehreren RA natürlich die passende Anzahl)
eine Abschrift für den Mandanten der Gegenseite ohne Anlage (bei mehreren passende Anzahl)
Kannste ihm das so nicht aufschreiben oder was will der genau haben? Und wozu überhaupt? Damit haben die Anwälte doch eigentlich nix zu tun oder?
eine begl. Abschrift mit Anlage für RA der Gegenseite (bei mehreren RA natürlich die passende Anzahl)
eine Abschrift für den Mandanten der Gegenseite ohne Anlage (bei mehreren passende Anzahl)
Kannste ihm das so nicht aufschreiben oder was will der genau haben? Und wozu überhaupt? Damit haben die Anwälte doch eigentlich nix zu tun oder?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
- gabrielle
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es gibt doch verschiedene Gerichte und Instanzen. Je nach Gericht und Instanz ändert sich auch die Anzahl der Schriftsatzausfertigungen. Weisst Du das nicht? AG ist nicht gleich SG, SG ist nicht gleich FG, FG ist nicht gleich VG etc.
- nephele
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Ja, achso, na wenn er das sooo genau haben will. Aber ich frage mich immer noch wozu er das wissen möchte Pure Neugier? *g*
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Nun, im Zivilverfahren im Original, begl. und einfache
Im Verfahren vor dem SG, Verw.G oder der Finanzg. Original + Abschrift
StrafR nur Original
Ersteres, weil auf der Beklagtenseite meist eine Person mit Anwalt steht
Zweiteres weil auf der Gegenseite meist Behörden stehen.
Dritteres da gibt es keine Gegenseite
Das war kurz und knackig aber gut einzuprägen.
Im Verfahren vor dem SG, Verw.G oder der Finanzg. Original + Abschrift
StrafR nur Original
Ersteres, weil auf der Beklagtenseite meist eine Person mit Anwalt steht
Zweiteres weil auf der Gegenseite meist Behörden stehen.
Dritteres da gibt es keine Gegenseite
Das war kurz und knackig aber gut einzuprägen.
- sunshine24
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Vor dem LAG aber 5fach ... 1 Original, 1 beglaubigte und 3 einfache Abschriften ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!