Schriftsatzausfertigungen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

15.09.2009, 11:26

Hallo,
hat jemand von Euch eine Vorlage über die zu fertigenden Schriftsatzausfertigungen ggü. den Gerichten u. ä. Ich weiß, da gab es früher irgendwann einmal ein Schriftstück, welches ich natürlich nicht mehr vorliegen habe. Vielleicht hat von Euch jemand so etwas. Vielen Dank.

LG
gabrielle
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#2

15.09.2009, 11:27

Meinst du, wieviele Ausfertigungen, Originale ans Gericht müssen und wo die Anlage mit dran müssen oder wie versteh ich das jetzt?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

15.09.2009, 11:33

Hab so ein Ding, allerdings leider auf der Arbeit und da bin ich erst wieder in 2 Wochen, sorry :(
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#4

15.09.2009, 11:42

jep, genau so ein ding meine ich. mein Chefe geht mir nämlich tierisch auf den keks, weil er es nicht immer weiß und mich dann fragt und mit meinen Antworten dann natürlich nicht zufrieden ist.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#5

15.09.2009, 12:06

Ein Original fürs Gericht
eine begl. Abschrift mit Anlage für RA der Gegenseite (bei mehreren RA natürlich die passende Anzahl)
eine Abschrift für den Mandanten der Gegenseite ohne Anlage (bei mehreren passende Anzahl)

Kannste ihm das so nicht aufschreiben oder was will der genau haben? Und wozu überhaupt? Damit haben die Anwälte doch eigentlich nix zu tun oder? :wirr
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

15.09.2009, 16:27

es gibt doch verschiedene Gerichte und Instanzen. Je nach Gericht und Instanz ändert sich auch die Anzahl der Schriftsatzausfertigungen. Weisst Du das nicht? AG ist nicht gleich SG, SG ist nicht gleich FG, FG ist nicht gleich VG etc. :D
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#7

15.09.2009, 16:48

Ja, achso, na wenn er das sooo genau haben will. Aber ich frage mich immer noch wozu er das wissen möchte :mrgreen: Pure Neugier? *g*
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

15.09.2009, 16:51

mein Chefe ist ein kleiner Erbsenzähler. Zwar immer sehr lieb und auch auskunftsfreudig, allerdings wenn er was wissen will, dann auch ganz genau ächz, stöhn. :ohmann
Sam29

#9

15.09.2009, 20:46

Nun, im Zivilverfahren im Original, begl. und einfache
Im Verfahren vor dem SG, Verw.G oder der Finanzg. Original + Abschrift
StrafR nur Original
Ersteres, weil auf der Beklagtenseite meist eine Person mit Anwalt steht
Zweiteres weil auf der Gegenseite meist Behörden stehen.
Dritteres :-) da gibt es keine Gegenseite


Das war kurz und knackig aber gut einzuprägen.
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#10

15.09.2009, 20:55

Vor dem LAG aber 5fach ... 1 Original, 1 beglaubigte und 3 einfache Abschriften ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Antworten