Schriftsatzausfertigungen

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gkutes

#21

22.09.2009, 10:07

aber es steht immer noch nirgendwo geschrieben, dass es eine beglaubigte abschrift für den gegn. RA sein muss. Eine Abschrift reicht lt. Gesetz. Beglaubigung haben sich die RAe irgendwann mal ausgedacht und nun wird es so gehandhabt.
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Kathy
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#22

22.09.2009, 10:12

Ja ja unsere einfallsreichen Anwälte. Kann man sich aber gar net vorstellen, dass die freiwillig eine Abschrift mehr dranhängen. Kostet ja was das Papier, der Stempel, die Stempelfarbe, die Druckerpatronen, die Abnutzung, Zeit.

Sorry, konnts mir grad net verkneifen.
MfG Kathy

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puppa2402
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#23

22.09.2009, 10:22

:lolaway :lolaway :lolaway :lolaway

Recht hast Du. Anwälte sind die größten Sparfüchse die ich kenne.
Liebe Grüße
puppa

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Kathy
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#24

22.09.2009, 10:26

Was ja eigentlich nicht nur ein Nachteil ist. Man kann ja nicht zu Geld kommen, wenn man nicht spart, aber manche (auch Nichtanwälte) übertreibens halt einfach.

So, genug OT *entschuldigungnochmal*
MfG Kathy

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cjdenver
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#25

30.09.2009, 16:27

gkutes hat geschrieben:aber es steht immer noch nirgendwo geschrieben, dass es eine beglaubigte abschrift für den gegn. RA sein muss. Eine Abschrift reicht lt. Gesetz. Beglaubigung haben sich die RAe irgendwann mal ausgedacht und nun wird es so gehandhabt.
Okay, dann komm ich mal wieder back to topic - also war ich ja sogar richtig mit meiner Überlegung dass einfache Abschriften ausreichen, und nicht beglaubigt werden müssen - dann lässt sich ja schonmal der Stempel und die Unterschrift sparen :D

Gruß,

Chris
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#26

30.09.2009, 16:54

Wo ich früher gearbeitet habe, wurde auch immer ein Original, eine beglaubigte Abschrift und eine normale Abschrift an das Gericht geschickt.
Wo ich nun arbeite, wird das Original und zwei Abschriften geschickt. Ich war auch total erstaunt am Anfang aber habe gesehen, es funktioniert.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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Sam29

#27

30.09.2009, 18:41

Ach im Grunde gehts doch einfach nur darum, dass der Anwalt damit beglaubigt, dass die Urschrift mit der Abschrift übereinstimmt.
Aber wenn wir zu den Anlagen kommen, man muss ja auch nicht alle Anlagen beifügen, sondern nur das, was die Gegenseite noch nicht hat. Nur der Einfachheithalber fügt man alles mögliche bei. Denn das zb eine Klage vor dem SG gegen ein Jobcenter, nicht noch der Bescheid des Jobcenters beigefügt werden muss, jedenfalls nicht für die Gegenseite, dürfte logisch sein. Aber wer macht das schon.
Es wird immer viel zu viel beigefügt.
cjdenver
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#28

01.10.2009, 15:43

Recht haste - drum führ ich den Kampf gegen unnütze Beglaubigte Abschriften :D
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#29

01.10.2009, 17:00

Mal was anderes in dem Zusammenhang:

Angenommen, hier habt auf der Gegenseite mehrere Personen, die von verschiedenen Anwälten vertreten werden, Ihr also mehrere begl. und einfache Abschriften beizufügen: In welcher Reihenfolge?

Ich kannte es nie anders als: Orginal, xfache Anzahl begl., dahinter xfache Anzahl einfacher. Eine Berufskollegin meinte letztens, sie würde jeweils eine einfache hinter eine begl. legen usw. Ihre Begründung war, die Geschäftsstelle müsse so nicht viel sortieren, wenn sie weiterleitet.
gkutes

#30

01.10.2009, 17:05

Aaaalso - wenn man schon begl. und einfach Abschriften für JEDEN Beteiligten schickt, dann doch bitte auch eine beglaubigte+eine einfache zusammen. Am besten getackert.
Orginal, xfache Anzahl begl., dahinter xfache Anzahl einfacher.
das hat ja nun wirklich gar keinen Sinn. Das Gericht puzzelt doch nicht noch rum. In dem Fall bekommt halt die Hälfte der Beteiligten zwei beglaubigte und die anderen zwei einfache Abschriften.
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