Verkehrsunfall - Vorgehensweise

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Gofi
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#11

04.12.2006, 10:30

Hallo, zur Höhe des SG, dieses richtet sich nach Art der Verletzung, Dauer der Heilbehandlung etc… Deshalb sollte der Mandant erst einmal zum Arzt gehen, falls er in dieser Richtung noch nichts unternommen hat.

Ansonsten wegen der Höhe des SG: es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen. Wenn die Dauer der Heilbehandlung nicht absehbar ist, kann auch ein Vorschuss auf das zu erwartende SG verlangt werden.

(Ansonsten nur mal so am Rande von mir: mich würde interessieren, warum dein RA die Höhe des SG nicht selbst beziffert? Unsere Mandanten wären auf jeden Fall nicht davon erbaut, wenn die Höhe des SG dieses die Angestellten und nicht der RA selbst macht, teilweise geht man ja zum RA, um in dieser Hinsicht das bestmöglichste SG herauszuholen! Kann ich nicht nachvollziehen :shock:)



Gruß Fiona :x)
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gast

#13

04.12.2006, 12:02

Hallo Fiona,

ich glaube nicht, dass mein Chef mich die Höhe des Schmerzensgeldes selbst bestimmen lassen wollte. Ich wollte eigentlich bloß von Euch wissen, was alles von meiner Seite an Vorarbeit nötig ist, damit er dann alles Weitere diktieren kann. Ich hab' halt wirklich keine Ahnung von der Bearbeitung von Verkehrsunfällen und weiß auch nicht, wen man da anschreiben muss usw.

Trotzdem hat mir deine Antwort einen super Einblick in die Schmerzensgeldermittlung gegeben. Der Nebel lichtet sich so langsam. Auch dir ein :thx

Tonja
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Pepsi
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#14

04.12.2006, 12:42

ihr habt doch sicher die Hacksche Tabelle, ich glaub die wird auch irgendwie vom ADAC gesponsort.. (kannst ja damit bei deinem Chef auftrumpfen ;-) )

also ich würd erstmal abwarten, was die gegn. Versicherung sagt, wenn die das anerkennen, weil es so eindeutig ist, dann würd ich die eigene Versicherung nicht anschreiben..

die Auskunft über den Zentralruf bekommst du übrigens auch im Internet:
http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/au ... herer.html
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Sunny
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#15

04.12.2006, 12:43

Das ist jetzt das, was wir immer an die Leasingfirma schickn:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen die rechtliche Vertretung von .... an. Das auf unseren Mandanten zugelassene Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: .......... war am ........... gegen 16.11 Uhr in einem Verkehrsunfall verwickelt. Aus Unachtsamkeit ist ............. auf das Fahrzeug unseres Mandanten aufgefahren. Dabei wurde das Fahrzeug hinten rechts beschädigt.

Bitte teilen Sie uns mit, ob die Schadenersatzansprüche durch uns unmittelbar geltend gemacht werden sollen. Bitte teilen Sie uns in diesem Zusammenhang auch mit, ob das notwendige Schadengutachten/Kostenvoranschlag durch Ihr Haus veranlasst wird oder ob dies ebenfalls durch uns zu veranlassen ist.


Vielleicht hilft es Dir ja. Aber da Du ja das Gutachten in Auftrag gegeben hast, kannst Du es ja dementsprechend abändern.

LG
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#16

04.12.2006, 12:44

wie isn das eigentlich bei Leasing, hat man da ne Vollkasko?
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#17

04.12.2006, 12:46

Ich glaub schon, aber halt mit der dementsprechenden Selbstbeteiligung.
Aber genau kann ich das auch nicht sagen.
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wifey
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#18

04.12.2006, 14:44

Jo, so lange der PKW geleast ist, muss eine Vollkasko abgeschlossen werden.
Viele Grüße

ich
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Sunny
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#19

04.12.2006, 14:55

Okay, nun wissen wir es ganz sicher.

Danke, wifey. ;-)
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#20

04.12.2006, 18:58

super wifey :thx :applaus
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