Erinnerung oder Beschwerde bei Kosten in Strafsachen?

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Gast

#1

01.12.2006, 11:12

Hallo!
Wir haben in einer Strafsache unsere Kosten angemeldet, da Freispruch ergangen ist. Nun hat der Rechtspfleger die Mittelgebühr für die Terminsgebühr gekürzt und auch sonstige Kürzungen vorgenommen.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht hiergegen könnten wir "Erinnerung/Beschwerde innerhalb einer Woche einlegen"
Ich dachte immer, dass man bei Erinnerung zwei Wochen Frist hat. Der Beschwerdewert würde auch 200,00 € nicht übersteigen, so dass eine Beschwerde hinsichtlich der Kosten nicht in Betracht kommt. Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen. Die einwöchige Frist wäre schon abgelaufen.
Viele Grüße
Nicole
Märry

#2

01.12.2006, 12:46

Also, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung 1 Woche steht, dann gilt das auch.. Mist, schon abgelaufen! Die 2 Wochen gibts doch nur in Zivilsachen..
Hier kommt es auch nicht auf den Beschwerdewert an, wie in Zivilsachen.

Vorstehendes aus dem Bauchgefühl heraus geschrieben - keine Gewähr. Ich kann aber gern mal nachschauen (auch wenn die Frist jetzt schon abgelaufen ist).
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