Berufungsfrist - ab wann läuft?

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samara
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#1

07.09.2009, 08:11

Hi! In einem arbeitsgerichtlichen Prozess haben wir ein nicht vollständiges Urteil erhalten (keine Gründe dabei). Läuft die Berufungseinlegungsfrist jetzt schon oder erst ab vollständigem Urteil? Läuft auch schon die Berufungsbegründungsfrist?
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jojo
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#2

07.09.2009, 08:34

Ab Zustellung des mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenem Urteils.

Du hast wahrscheinlich nur das Protokoll bekommen.
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samara
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#3

07.09.2009, 08:41

Es ist zwar ein Protokoll, aber drin steht (am Ende) Urteil: und der Urteilsspruch - dass unser MA verurteilt wird, x EUR zu zahlen usw. Aber halt ohne Begründung.
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jojo
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#4

07.09.2009, 08:58

Ja, das Protokoll des Kammertermins halt.
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Lämmchen
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#5

07.09.2009, 09:03

Die Berufungsfrist läuft ab Zustellung des kompletten Urteils - mit Tatbestand und Entscheidungsgründen. Alternativ, sollte keine Zustellung erfolgen, läuft die Berufungsfrist sechs Monate nach Verkündung des Urteil ab (Beginn der Berufungsfrist fünf Monate nach Verkündung).
Liebe Grüße

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