wir haben hier ein Verfahren mit mehreren Beklagten und Klägern, das verbunden wurde. Für einen Antrag auf Akteneinsicht frage ich mich, ob wir den auch in Ausfertigungen für die anderen Prozessbeteiligten einreichen sollen - und wenn, dann für jeden der Kläger eine und für jeden Beklagten eine? Oder generell immer nur eine fürs Gericht? Hab das noch nicht so oft gemacht...
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Danke und viele Grüße,
Chris