Hallo! Habe folgendes Problem:
Habe im April den AG gewechselt, hatte dort als Notarfachangestellte gearbeitet. Nun flattert mir eine Ladung vom LG ins Haus, ich wurde von besagtem alten AG (vertr. die Kläger) in einer Sache als Zeugin angegeben und bin als diese nun vom LG geladen worden. Muß ich zu dem Termin, obwohl ich keinerlei Ahnung habe, was Sache ist? In der betr. Angelegenheit muß ich wohl mal einen Aktenvermerk nach einem Telefonat geführt haben, das war im Oktober 08, ich kann mich an nichts mehr erinnern. Aufgrund dieses Vermerkes wurde ich als Zeugin benannt. Ich weiß noch nicht mal, ob der Vorgang notariell oder zivilrechtlich war. Außerdem habe ich doch eine Verschwiegenheitsverpflichtung, ich kann doch nicht einfach bei Gericht irgendwelche Angaben machen. Oder wie seht Ihr das, wie muss ich jetzt vorgehen?
Viele Grüße, ohno
ehem. Angestellte als Zeugin vor Gericht?
- NicoleH
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hallo,
du musst leider hingehen.
bei mir war es einmal ähnlich. ich habe einen aktenvermerk von einem telefonat mit der gegenseite geschrieben, dass der gegner den vergleich annimmt. und später hat die gegenseite behauptet, dass kein verglich zu stande kommt.
also bekam ich eine ladung und ich konnte ich mich auch nicht mehr erinnern.
frag deinen alten ag ob er dir den vermerk nochmal zeigen kann. vllt kannst du dich dann erinnern. ich konnte auch nur den vermerk vorlesen und bestätigen dass er von mir ist. an das telefonat selbst konnte ich mich nicht mehr erinnern. aber warum sollte eine sekretärin einen vermerk über dinge schreiben, die nicht passiert sind?
mach dir keinen kopf und geh einfach hin. einfach sagen, dass du dich nicht mehr ans telefonat erinnern kannst, der vermerk aber von dir ist und somit auch der inhalt richtig ist.
lg
nicoleh
du musst leider hingehen.
bei mir war es einmal ähnlich. ich habe einen aktenvermerk von einem telefonat mit der gegenseite geschrieben, dass der gegner den vergleich annimmt. und später hat die gegenseite behauptet, dass kein verglich zu stande kommt.
also bekam ich eine ladung und ich konnte ich mich auch nicht mehr erinnern.
frag deinen alten ag ob er dir den vermerk nochmal zeigen kann. vllt kannst du dich dann erinnern. ich konnte auch nur den vermerk vorlesen und bestätigen dass er von mir ist. an das telefonat selbst konnte ich mich nicht mehr erinnern. aber warum sollte eine sekretärin einen vermerk über dinge schreiben, die nicht passiert sind?
mach dir keinen kopf und geh einfach hin. einfach sagen, dass du dich nicht mehr ans telefonat erinnern kannst, der vermerk aber von dir ist und somit auch der inhalt richtig ist.
lg
nicoleh
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- Darkeyes
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Ich würde aber noch ne bestätigung von Deinem letzten AG einholen, dass Du in dem Verfahren aussagen darfst. Denn meiner Meinung nach brichst Du Deine Schweigepflicht (die auch weiterläuft, auch wenn Du da nicht mehr arbeitest...!!!). Sichere Dich da lieber vorher ab! Sicher ist sicher..
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- Gruftie
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Stimme Darkeyes da zu...das würde ich auch machen.Ich würde aber noch ne bestätigung von Deinem letzten AG einholen, dass Du in dem Verfahren aussagen darfst.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Es ist ganz wichtig, eine Entbindung von der Schweigepflicht (des Mandaten) einzuholen. Diese besteht nämlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
- Re1108
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Ich denke, damit muss sie wohl nicht noch ne Bestätigung von ihrem alten Arbeitgeber einholen, der hat sie ja als Zeuge benannt ...Ohno hat geschrieben:... ich wurde von besagtem alten AG (vertr. die Kläger) in einer Sache als Zeugin angegeben ...
Ich würde mich aber auch mit diesem in Verbindung setzen wegen einer Kopie des Aktenvermerks. Ansonsten sehe ich das wie BabyBen
- Master24
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Die Entbindung von der Schweigepflicht kann im Termin bei Anwesenheit der Klägerin als Mandantin auch vor Ort vorgenommen werden. Es ist von daher im Vorfeld nichts zu veranlassen.
In jedem anderen Fall: Hingehen, auf Schweigepflicht hinweisen, Mund halten. Sich seine Fahrtkosten abholen, davon schön Kaffee trinken, Stadtbummel, Heimgehen, zu Abend essen, Pennen. Schöner Tag. Ich schweife ab. *g*
In jedem anderen Fall: Hingehen, auf Schweigepflicht hinweisen, Mund halten. Sich seine Fahrtkosten abholen, davon schön Kaffee trinken, Stadtbummel, Heimgehen, zu Abend essen, Pennen. Schöner Tag. Ich schweife ab. *g*
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -