Antrag auf Ehescheidung

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RENO-IM
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#1

29.11.2006, 14:29

Hallo zusammen!

Habe da mal ne Frage... und zwar:

Ich muss einen Antrag auf Ehescheidung fertigen und Familienrecht ist nicht wirklich mein Gebiet.
Muss ich bei den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien außer dem monatlichen Einkommen (Mann bekommt Rente und Frau von ihrem Mann nur monatlichen Unterhalt) auch das Grundvermögen und besondere Sparguthaben mit angeben?

Wenn ja, muss ich dies dann auch bei der Angabe des Gegenstandswertes mit berücksichtigen?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe....
Blockflöte
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#2

29.11.2006, 14:48

Hallo RENO-IM !
Grundvermögen und Sparguthaben geben wir im Scheidungsantrag nicht an. Nur das monatliche Nettoeinkommen der Eheleute. Dieses mal drei ergibt den Streitwert. Mit dem Unterhalt, das weiß ich jetzt nicht genau, der dürfte ja eigentlich nicht zählen bei ihr. Mindeststreitwert für die Scheidung sind 2.000,00 €.
Außerdem kommen noch 1.000,00 € für den Versorgungsausgleich hinzu. So machen wir das.
Ich hoffe, ich konnte Dir schon mal helfen.
Gast

#3

29.11.2006, 15:39

Hi!

Ich habe mal eben bei uns nachgeschaut, da ich heute länger machen darf. :roll:
Wir geben rein gar nichts an, nicht mal das Nettoeinkommen.
Den Streitwert beziffern wir auch nicht.

Mir liegen auch Scheidungsanträge andere RAe vor, die das genauso handhaben.
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Pepsi
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#4

29.11.2006, 17:21

hm, aber irgendwas muss man ja angeben, damit die wissen was fürn GK-Vrorschuss von Nöten ist?!!
Gast

#5

29.11.2006, 19:10

Kommt bei uns wahrscheinlich daher, dass wir fast alle Scheidungen nur mit PKH haben.
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schneeflocke
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#6

29.11.2006, 19:26

Hallo Reno-Im,

ich schreibe in unseren Scheidungsanträgen auch nicht viel hinein. Die Stammdaten der Parteien, incl. Geburtsdatum- und Ort, die Staatsangehörigkeit. Minderjährige Kinder sind hier wohl nicht mehr zu berücksichtigen.

Dann erklären wir die Ehe als zerrüttet, und dass die Herstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist. Wir erwähnen dann noch, ab wann das Paar getrennt lebt.

Natürlich muss auch Bezug auf die Daten der Eheschließung genommen werden. Wann, wo wurde geheiratet und die Register Nr. des Standesamtes geben wir mit an. Dann fügen wir das Familienstammbuch bei im Original, bzw. die Heiratsurkunde.

Das ganze ist maximal 1 1/2 Seiten lang.

Wer ist Euer Auftraggeber? Der Ehemann mit der Rente oder die Frau mit dem Unterhalt? Ist der Unterhalt niedrig? Vielleicht steht der Frau dann auch PKH zu?! Dann mußt Du Dir um die GK keine Sorgen machen.

Schneeflocke
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schneeflocke
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#7

29.11.2006, 19:49

Hallo,

ich habe nochmal nachgedacht...... weil wir auch fast alle Scheidungen auf PKH machen.......

Ich erinnere mich aber an eine Sache, da haben wir das Nettoeinkommen der Parteien angegeben und ich glaube, dass wir reingeschrieben haben, dass das Gericht die Gerichtskosten von unserem Mandanten anfordern soll.

Diesem haben wir dann die Durchschrift von dem Scheidungsantrag geschickt, mit der Bitte, die Gerichtskosten einzuzahlen, sobald er eine entsprechende Aufforderung von Seiten der Gerichtskasse erhält......

Wie gesagt, ist schon lange her, aber ich glaube so war es.

Schneeflocke
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Pepsi
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#8

29.11.2006, 21:47

zurück zu deiner Frage: du musst nur das Nettoeinkommen beider Parteien angeben..
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Jennifer
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#9

30.11.2006, 06:41

Stimmt, wir schreiben auch nur das monatliche Nettoeinkommen rein und unsere Anträge sind auch grad mal so anderthalb Seiten lang. Das schreiben wir auch nur rein wegen der Berechnung der Gerichtskosten.

Die anderen Sachen sind ja für den Scheidungsantrag gar nicht wichtig.

Vermögen und Sparguthaben sind ja dann erst von Bedeutung, wenn es um Unterhalt oder Zugewinn geht.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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#10

30.11.2006, 21:02

:zustimm
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