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§ 622 Abs. 3 BGB Kündigung in der Probezeit

Verfasst: 17.08.2009, 20:59
von nfnf
Ab wann kann mit zwei Wochen innerhalb der Probezeit kündigen?

Gerechnet ab jedem Tag oder in Bezug auf Abs. 1 nur zum 15. oder zum Ende des Monats?

Verfasst: 17.08.2009, 21:04
von charly03
:nachdenk Bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass du jederzeit kündigen kannst.

Verfasst: 17.08.2009, 21:14
von nfnf
gibt es dazu ein muster im Internet, was alles drin sein muss?

Verfasst: 17.08.2009, 21:16
von Sunny
meines erachtens ist das jederzeit möglich.
mit nem muster kann ich leider nich dienen, sorry.

Verfasst: 17.08.2009, 22:39
von Lena
Was mir auffällt: Deine letzten Postings bestehen alles nur aus "halben Fragen" (gilt XY und ABC) - aber alles dreht sich um Probleme im Job, Kündigung etc.

Manche Antworten (z.b. bei der Frage mit den 6-Monaten-Kündigungsfrist) wären event. anders ausgefallen wenn du vollständigere Fragen stellen würdest.

Und vieles ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag - es nutzt nix nur ins Gesetz zu gucken und dabei Regelungen im AV außer acht zu lassen. In vielen Büros werden auch in der Probezeit längere Kündigungsfristen vereinbart.
Ansonsten guck mal hier, die Seite hilft dir viell. auch weiter:
http://www.internetratgeber-recht.de/Ar ... tseite.htm

Verfasst: 18.08.2009, 08:59
von nfnf
Sorry, aber das ist doch eine ganze Frage.

Und ich denke auch, dass es zu jedem Tag geht.

Verfasst: 18.08.2009, 09:12
von Soenny
Und ich denke, daß das Rechtsberatung ist, genau wie das andere Thema von dir auch :roll

Deshalb jetzt aber hier mal :closed