Internetbestellung

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Katharina80
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#1

17.08.2009, 16:25

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich jetzt die richtige Kategorie getroffen habe...

Wir haben hier folgendes:

Wir haben einen Mandanten, der einen Internethandel betreibt.

Wir haben MB, VB, ZV gegen einen Kunden gemacht. Der meldet sich, nachdem der GVZ bei ihm war und sagt, er hätte dort nie bestellt und hat auch keinen MB und keinen VB erhalten. Unter der Anschrift aus dem VB würde er schon lange nicht mehr wohnen (über 10 Jahre), dort würde seine Exfrau wohnen.

Er meint nun, dass er nicht zahlen müsse, weil er nicht bestellt hat.

Nun meine Frage:

Wir haben ja einen rechtskräftigen Titel. Und wer muss jetzt beweisen, dass er es wirklich nicht war und wie? Sagen kann man immer viel. Wir haben hier schon so viel erlebt. Auch sowas, dass die Ex-Eheleute gemeinsame Sache gemacht haben.

Der Internethändler muss ja davon ausgehen, dass wenn jemand seine Daten dort angibt, es auch wirklich diese Person ist. Wie soll er es denn sonst machen? Wer bleibt jetzt auf den Kosten sitzen bzw. wer muss die Forderung nun bezahlen?

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen...
MarinaS.
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#2

17.08.2009, 16:49

Würde einfach vollstrecken. Ist ja sein Pech, wenn der Titel jetzt vollstreckbar geworden ist.
Gruß
Eure Marina
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Pepples
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#3

17.08.2009, 17:04

Ihr habt einen vollstreckbaren Titel, aus dem dürft ihr vollstrecken. Nicht mehr und nicht weniger ist dem Schuldner mitzuteilen.

Wenn der Schuldner Einwendungen gegen den Titel hat, muss er die entsprechenden Rechtsmittel einlegen. Das würde ich ihm allerdings nicht sagen!
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Katharina80
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#5

17.08.2009, 17:10

Das haben wir schon gemacht... Ein Anwalt hat jetzt geschrieben (3 Mal)...

Wir waren so nett und haben erstmal die ZV ruhend gestellt... Jetzt kommt vom Anwalt, dass sein Mandant Strafanzeige gegen seine Exfrau gestellt hat und er legt eine Meldebestätigung vor... (die besagt natürlich gar nichts und die Strafanzeige m. E. auch nichts)... und gibt uns seine Kosten auf...

Wir fragen uns jetzt nur, wer die BEweislast bei sowas trägt...

Wir würden nämlich sagen, dass er hätte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen hätte müssen... Die Frist aber abgelaufen...

Wir würden jetzt auch einfach die ZV weiter betreiben bzw. dem Anwalt mitteilen, dass er hätte Wiedereinsetzung in vorigen Stand beantragen müssen...

Eine Vollstreckungsabwehrklage hätte ja keinen Sinn, oder? Wir sind uns ein wenig unsicher...
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Pepples
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#6

17.08.2009, 20:24

Ich würde dem Anwalt gar nix mitteilen. Warum willst Du ihm die Arbeit abnehmen. Ihr habt nen Titel, der ist gültig. Wenn der Anwalt ihn angreifen, will soll er das tun, wenn nicht dann nicht.
In diesem Fall muss der Schuldner Einwendungen vorbringen und diese auch beweisen können.
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Gruftie
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#7

17.08.2009, 20:45

Ich würde dem Anwalt gar nix mitteilen. Warum willst Du ihm die Arbeit abnehmen.
:genau
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#8

17.08.2009, 20:47

wir sind uns einig :D
Viele Grüße

ich
Andre Boine

#9

18.08.2009, 01:05

Der Meldebestätigung müsste zu entnehmen sein, ob der Typ zum Zeitpunkt der Bestellung tatsächlich bei seiner Ex-Frau gelebt hat, und somit die Möglichkeit hatte
a) zu bestellen und
b) den MBs und VBs zu widersprechen.

Wenn nicht, dann hat die Ex-Frau da ne ganz miese Nummer laufen, indem sie auf den Namen des Ex-Mannes bestellt hat.

Im letzteren Falle, finde ich die hier im Forum herrschende Meinung, dann einfach mal so einem Menschen platt zu machen, gelinde gesagt zum Kotzen.

Es bleibt dann dem moralischen Empfinden Eures Mandanten überlassen, ob er sich dann eher mit dem dann offensichtlich in-den-Arsch-getretenen Ex-Mann zu verbünden, oder ob er sein Unglück einem Anderen aufbürdet.

Im übrigen: auch Euer Mandant kann Strafanzeige stellen.
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stef
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#10

18.08.2009, 08:23

Ich möchte hier nur mal aus meiner eigenen Erfahrung schildern, dass es durchaus möglich ist, dass ein sogenannter Internethandel Kundendaten an den Inkassodienst weiterleitet, obwohl ich dort nie bestellt hatte und mir nichtmals der Name bekannt gewesen ist. Nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich dort nicht bestellt hatte, war die Sache für mich erledigt.

Auch nicht erreichte MBs und VBs sind durchaus möglich (obwohl Zustellung angeblich erfolgt), auch wenn man dort gemeldet gewesen ist, wenn die Post den Mandanten nicht erreicht. Bin selbst davon betroffen gewesen, dass über mehrere Jahre Post verschwunden ist. Nachdem ich umgezogen bin, kam die Post wieder ohne Probleme bei mir an. Entweder hat sich ein Nachbar gezielt Post eingesteckt, der Postbote hat sie gefressen oder die Deutsche Post hat schlampig gearbeitet....

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen finde ich es nur sehr traurig, wenn der Mann gleich als Lügner dargestellt würde.
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