Hier hat der Gegner seine Verteidigungsanzeige per email ans Gericht geschickt. Ich sag Cheffe eben, dass das net geht. Er sagt, ich soll ihm bitte was vorlegen (Kommentar, BGH etc)
in 276 ZPO steht ja "schriftlich anzuzeigen"
aber dennoch geht doch email nicht oder?!
Verteidigungsanzeige per email
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Gem. § 130 a ist es m.E. nach möglich wenn eine elektronische Signatur erfolgt ist. Ansonsten ist das Gericht verpflichtet, dem Beklagten mitzuteilen, wenn sein Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet ist.
LG, Ela
ja das ist richtig. Sorry, geht aus meinem Sachverhalt nicht vorwenn eine elektronische Signatur erfolgt ist
also Nachtrag: das Schriftstück ist IHNE el.Sig erfolgt!
WIR haben das Schreiben z.K. bekommen, ohne Hinweis, dass der Beklagte darauf hingewiesen worden sei etc.