Schreiben einer fristlosen Kündigung

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vreni
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#1

13.08.2009, 09:32

Hallo,
also, ich soll eine fristlose Kündigung für einen Mandanten (Arbeitgeber) schreiben.
Die Person (Arbeitnehmer) der ich kündigen soll, ist aus ihrem Urlaub nicht mehr zurückgekommen und es ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag.

Ich hab sowas vorher noch nie gemacht. Habt ihr vielleicht ein paar Tipps oder was ich beachten soll?
Danke jetz schon mal :)
gkutes

#2

13.08.2009, 09:41

Das gehört mE nicht hier her!
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Soenny
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#3

13.08.2009, 10:04

Habt ihr keine Formularbücher? Eigentlich auch Sache deines Cheffs würde ich sagen ;)

@gkutes: Nein ;)
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Andreas

#4

13.08.2009, 10:07

Da gibt's eine Vorlage:

http://www.vorlage-formulare.com/kuendi ... /index.php

Vielleicht hilft das ja weiter.
gkutes

#5

13.08.2009, 10:25

echt nicht? dann frag ich mich, warum die Mandanten das nicht gleich selbst schreiben ;)
BabyBen

#6

13.08.2009, 10:28

@ gkutes:

Ich bitte Dich, im Arbeitsrecht kann es durchaus von Vorteil sein, wenn der Mandant vor der Kündigung seines Arbeitnehmers beim Anwalt aufschlägt. Ist erst mal die Kündiungsschutzklage da, kann es zu spät sein.

"... kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos.

Weisen wir darauf hin, dass Sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden haben."
gkutes

#7

13.08.2009, 10:34

ja eben, beim Anwalt. Und nicht im Foreno...
vreni
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#8

13.08.2009, 10:35

Vielen dank :) Ihr habt mir echt schon ziemlich geholfen.

@JSanny nein, haben wir nicht :( Ja eigentlich schon, aber er meint halt immer so, der Fall ist so und so, mach mal. Und hinterher gibts halt Ärger wenns nicht so ist wie er es sich vorstellt
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#9

13.08.2009, 10:40

gkutes hat geschrieben:echt nicht? dann frag ich mich, warum die Mandanten das nicht gleich selbst schreiben ;)
Einer Kollegin eine Formulierungshilfe an die Hand geben oder einen Link, wie Andreas das freundlicherweise gemacht hat, sehe ich keineswegs als Rechtsberatung an. Guck mal auf das Alter der Userin, dürfte noch nicht wirklich lange ausgelernt haben, kann sie uns ja vielleicht mal aufklären und wenn die Kanzlei oder sie selber so was nicht täglich macht, soll es vorkommen, daß man keine Formulierung aus den Händen schütteln kann.
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#10

13.08.2009, 10:49

Ich wechsle mit Anfang des nächsten Monats in das 3. Lehrjahr und wir machen solche Sachen sehr selten. Ich habs bsp.weise noch gar nicht gemacht. Deswegen mein Beitrag, denn wenn ich meinen Chef frage gibts nur Ärger und ansonsten bin ich zZ alleine in der Kanzlei da wir erst ab September wieder eine neue Azubi bekommen die ich auch anlernen muss, auch wenn ich selbst von vielen Sachen noch keinen wirklichen Plan habe.
So viel zu meiner Verteidigung ;)
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