Frist zur Begründung des MB im im streitigen VErfahren, kann

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ReNoSchnuffel81
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#1

05.08.2009, 09:50

diese auf Antrag hin verlängert werden?

Danke
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nici77
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#2

05.08.2009, 10:11

Also für die Anspruchsbegründung selber gibt es keine Frist, aber die Hemmungswirkung verfällt nach sechs Monaten. Wenn man also kurz vor Ablauf der Verjährung einen Mahnbescheid erstellt, hemmt dieser ja den Ablauf. Wenn man aber nach Einlegung des Widerspruchs nicht innerhalb von sechs Monaten diesen Anspruch begründet, ist die Wirkung der Hemmung weg und die Verjährung eingetreten.
Hoffe, damit Deine Frage beantwortet zu haben.
Liebe Grüße nici77
gkutes

#3

05.08.2009, 11:06

die "Frist" von 2 Wochen, die dir die Geschäftsstelle setzt ist keine richtige Frist. Die kann eigentlich einfach ignoriert werden. Es gilt das halbe jahr, siehe nici77
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Zonnie
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#4

05.08.2009, 11:36

:zustimm
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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sunshine24
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#5

05.08.2009, 19:09

die "Frist" von 2 Wochen, die dir die Geschäftsstelle setzt ist keine richtige Frist
Richtig ... in meiner Ausbildung hatte ich nämlich mal ne Fristverlängerung beantragt und da kam vom Gericht, dass diese nicht verlängert werden kann / braucht, da es eh erst weiter geht, wenn wir die Anspruchsbegründung einreichen!

Wenn wir die Frist nicht einhalten können, schreiben wir ans Gericht, dass das nicht möglich ist und bis zum ... eine Anspruchsbegründung abgegeben wird.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#6

06.08.2009, 09:59

wir haben schon mal eine verlängert bekommen =) im Nachhinein war das aber für alle sehr peinlich :)
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