Ich würde ganz ehrlich weglassen, dass du nicht bestanden hast. Ich bin auch schon mal durch die Prüfung gerasselt und ich muss dir ganz ehrlich sagen (und das ist wirklich mein voller Ernst), es hat bisher noch nie jemand bemerkt bzw. mich in einem Gespräch darauf angesprochen.
Manchmal achten die gar nicht auf den Zeitraum, in dem du in der Ausbildung bist. Was die häufig interessiert, ist das letzte Berufsschulzeugnis und dann natürlich mit welcher Note du deine Prüfung bestehst (also lass es dir eine Motivation sein und hau rein
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). Bezieh dich gezielt und besonders auf die Sachen, die du kannst bzw. beherrschst, vor allem geh besonders darauf ein, wenn der Anwalt das in seiner Anzeige auch fordert, so machst du dich schon mal interessant für ihn. Ich würde den Satz so formulieren:
Derzeit mache ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, die Prüfung werde ich im Januar 2010 absolvieren. Trotz der noch anstehenden Prüfung stehe ich für ein Arbeitsverhältnis bereits jetzt zur Verfügung. Alles Weitere würde ich gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.
So oder so ähnlich würde ich mich ausdrücken. Und wenn der dich einlädt, kannst Du immer noch persönlich erläutern, warum du nicht mehr in der alten Kanzlei bist, wobei ich der Meinung bin, dass du dann immer noch nicht darauf zu sprechen kommen musst, dass du einmal nicht bestanden hast. Es gibt viele Möglichkeiten auf die Frage zu antworten, warum du nicht mehr da bist. Ich würd´s mal so versuchen und drück dir die Daumen!