Arbeitsrecht: BME

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ReNoJenny
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#1

28.07.2009, 10:15

Hallo,
wir möchten in einer arbeitsrechtlichen Sache den Streitwert festsetzen lassen.
Der Richter schreibt nun, wir möchten bitte den BME des Mandanten mitteilen.
WAS IST BME???

- vielleicht Brutto-Monats-Einkommen?

Wird der Streitwert im ArbR nicht nach dem Nettoeinkommen berechnet???


:?
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gkutes

#2

28.07.2009, 10:34

"den" Einkommen passt ja nicht so ganz. Muss also was anderes heißen. Ruf doch einfach mal auf der Geschäftsstelle an
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jojo
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#3

28.07.2009, 10:38

In der Tat

Nein, das Brutto ist maßgeblich...
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JonesJess
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#4

28.07.2009, 10:54

Damit meint das ArbG das Bruttoeinkommen eures Mdt....

könnte die aber echt ausschreiben...
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Kathy
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#5

28.07.2009, 10:56

Hätte etz auf anhieb Bemessungsentgeld getippt, ist bestimmt das Bruttogehalt gemeint gewesen. Weil was anderes braucht er ja net zur Streitwertberechnung...
MfG Kathy

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Adora Belle
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#6

28.07.2009, 12:56

Ich vermute, daß es BruttoMonatsEntgelt heißen soll. Dann hat zwar das Gericht den falschen Artikel gewählt, aber wenigstens hat es vermieden, Entgeld zu schreiben.
:sorry für :klugscheiss
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