Hallo,
wir möchten in einer arbeitsrechtlichen Sache den Streitwert festsetzen lassen.
Der Richter schreibt nun, wir möchten bitte den BME des Mandanten mitteilen.
WAS IST BME???
- vielleicht Brutto-Monats-Einkommen?
Wird der Streitwert im ArbR nicht nach dem Nettoeinkommen berechnet???
Arbeitsrecht: BME
"den" Einkommen passt ja nicht so ganz. Muss also was anderes heißen. Ruf doch einfach mal auf der Geschäftsstelle an
- jojo
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In der Tat
Nein, das Brutto ist maßgeblich...
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Damit meint das ArbG das Bruttoeinkommen eures Mdt....
könnte die aber echt ausschreiben...
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Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Kathy
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Hätte etz auf anhieb Bemessungsentgeld getippt, ist bestimmt das Bruttogehalt gemeint gewesen. Weil was anderes braucht er ja net zur Streitwertberechnung...
MfG Kathy
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Ich vermute, daß es BruttoMonatsEntgelt heißen soll. Dann hat zwar das Gericht den falschen Artikel gewählt, aber wenigstens hat es vermieden, Entgeld zu schreiben.
für
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