Kündigung! Wieviel Urlaubstage?

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Renolise82
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#1

27.07.2009, 19:51

Liebe Forumer,

ich werde zum 01.10. einen neuen Job anfangen. Reicht es dann wenn ich meinem Chef am 10.08.2009 von der freudigen Nachricht erzähle und die Kündigung einreiche? Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen laut Arbeitsvertrag - also 4 Wochen!
Ich habe 26 Urlaubstage! 21 bereits genommen. Kann ich die restlichen fünf noch nehmen oder wird das dann irgendwie angerechnet, weil ich nicht das volle Jahr noch arbeite?!
Danke und Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.07.2009, 13:33

Hallo!
Ich würde sagen, dass dein Urlaub angerechnet wird. Du hast ja dann bei deinem neuen Arbeitgeber für die Zeit von Oktober bis Dezember ja auch wieder neuen Urlaub. Somit kommst du im Prinzip auf deinen kompletten Jahresurlaub.
Ich wäre also mit deinen restlichen 5 Tagen vorsichtig und würde diese noch nicht nehmen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
gkutes

#3

28.07.2009, 13:37

der neue AG kann mE einen Nachweis über die schon genommenen Urlaubstage fordern. wenn er dies nicht tut, hast du glück. Wenn er es tut, dann nicht.
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romex
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#4

28.07.2009, 13:51

Aber kütes, es geht doch um ihren Urlaub beim jetzigen Arbeitgeber! Den kannst Du nicht nehmen! Ganz im Gegenteil hast Du schon 1,5 Urlaubstage "zu viel" genommen! Und dann kommt das, was kütes gerade geschrieben hat!
Liebe Grüße,
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gkutes

#5

28.07.2009, 13:54

Aber mexlein, natürlich kann sie den nehmen. Wenn ich über ein halbes Jahr beim Arbeitgeber bin, steht mir der gesamte Urlaub zu.
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romex
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#6

28.07.2009, 13:55

Bist Du sicher? Ich geh mal fragen... sitzt ja drei Türen weiter... der sollte das wissen!
Liebe Grüße,
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gkutes

#7

28.07.2009, 13:57

ich bin gaaaanz sicher
Maximum
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#8

28.07.2009, 13:58

Aber mexlein, natürlich kann sie den nehmen. Wenn ich über ein halbes Jahr beim Arbeitgeber bin, steht mir der gesamte Urlaub zu.
:zustimm
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romex
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#9

28.07.2009, 14:01

Au weia... da kann mal mal sehen, wie wenig Ahnung man doch manchmal hat. Hab meinen Arbeitsrechtler gerade gefragt... der hat mir gleich das Gesetz vorgelesen!!!

Ich lasse meine falsche Auskunft da oben jetzt aber so stehen, ja? @Renolise: War falsch, was ich da geschrieben habe!!!
Liebe Grüße,
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gkutes

#10

28.07.2009, 14:07

achso - wg. der gesetzlichen Kündigungsfrist kommt es ja drauf an, wielange du schon dort arbeitest.
Bei 4 Wochen müsste es ja reichen am 2.9. zum monatsende zu kündigen.
Andere Meinungen?
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