Urkundenprozess - eilt!-

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Gast

#1

23.11.2006, 11:43

Ich habe hier ein Problem ich soll in einem Urkundenprozess die Kostenfestsetzung beantragen.

Mein Problem liegt darin, dass ich erst ein Urkundenversäumnisurteil hatte, hier wurde die Festsetzung beantragt mit 1,3 Verfahrensgebühr ung 0,5 Terminsgebühr. Der Gegner hat gegen das UrkundenVU Einspruch eingelegt, jetzt kam ein Urkundenanerkenntnisvorbehaltsurteil.

Hier entstehen ja die Gebühren 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Muss ich den alten KFA zurücknehmen und den neuen erstellen oder fallen die Gebühren nochmals an?
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

23.11.2006, 12:33

:bahnhof

@sunlight 17
Meiner Meinung seid ihr doch noch gar nicht im Nachverfahren, so daß die Gebühren nach § 17 Nr. 5 RVG für verschiedene Angelegenheiten noch gar nicht entstehen können.
Also alle Gebühren, die bis zum Vorbehaltsurteil entstanden sind müßten angemeldet werden.

Gruß Fiona :wink:
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Gast

#3

23.11.2006, 12:37

Also ich würde den Kostenfestsetzungsantrag lediglich korrigieren, auf keinen Fall zurücknehmen. Sonst gehen Dir ab Antragstellung Zinsen verloren.
Gast

#4

23.11.2006, 12:39

Wenn ihr dann ins Nachverfahren geht, musst Du nur aufpassen, dass du die Verfahrensgebühr aus dem Vorverfahren auf die des Nachverfahrens anrechnest. Ansonsten handelt es sich ja bei Vor- und Nachverfahren um zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Meines Erachtens kannst Du aber jetzt schon trotzdem den KfA machen.

L.G.
Gast

#5

23.11.2006, 13:25

Danke, ihr habt mir sehr geholfen!!!
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