Fachangestelltenbrief von 2000 nachfordern?

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Marina
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#1

10.07.2009, 09:37

Hallo,

mir ist etwas ganz unangenehmes passiert.... Wir hatten vor vier Jahren einen Schimmelschaden in der Wohnung dem einige Unterlagen sozusagen zum Opfer gefallen sind.

Unter anderem mein Fachangestelltenbrief und die Auflistung mit den Prüfungsnoten. Ich habe schon bei der Kammer angerufen aber die bearbeitende Dame ist noch in Urlaub und die Vertretung hat "keine Ahnung" ob diese Unterlagen bei denen archiviert werden. Die SB ist erst wieder ab Montag erreichbar und ich sitz hier wie auf Kohlen. Hat einer von euch das schon mal nachfordern müssen und haben die das?? Ich möchte mich bewerben (bin zwar in einem festen arbeitsverhältnis aber da ist ne tolle stelle ausgeschrieben).

Wäre um ne kurze Nachricht dankbar, damit ich weiß, woran ich bin.

LG
Marina
Ernie

#2

10.07.2009, 13:04

Mach einfach einen kurzen Dreizeiler und forder eine Zweitausfertigung des Fachangestelltenbriefs bei der für Dich zuständigen Kammer an. Dort werden die auch -jedenfalls sollte es so sein- archiviert!
Marina
Foren-Praktikant(in)
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#3

10.07.2009, 13:10

Hallo Ernie,

lieben Dank für die Auskunft. Also müssten die den Brief schon noch ausfertigen können, Gott sei Dank. Mich hat heute nur die Auskunft der Vertretung so irritiert "Na, ob wir das haben, das weiß ich nicht, kann ich mir fast nicht vorstellen". Naja, aber die Daten müssen ja - logischerweise - irgendwo gespeichert sein. Habs schon aufgesetzt und schicks auch gleich raus. Gott ist das peinlich.

LG
Marina
Sonnenkind
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#4

10.07.2009, 17:09

Hallo Marina!

Hast Du keine Kopie in deiner Personalakte im Büro? Wenn alle Stricke reißen und Du von der Kammer nichts mehr bekommst, könntest Du Dir wenigstens nochmals ne Kopie fertigen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Sylvia1964
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#5

10.07.2009, 21:10

Hallo Sonnenkind,
Dein Tipp ist zwar in gewisser Weise logisch - aber ich hatte bislang keinen Arbeitgeber, bei dem das Personal Zugang zur Personalakte hatte. Vermutlich haben nur ganz wenige Mitarbeiter Zugang zur eigenen Personalakte. Ein diskretes Ziehen einer Kopie scheint mir da nicht möglich.

Das Anschreiben an die Kammer scheint mir hier auch angeraten.
Hoffentlich wird Dein Anliegen schnell barbeitet, Marina.

S.
Marina
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#6

15.07.2009, 10:06

Hallo,

habe jetzt mit der zuständigen Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskammer gesprochen und nun passt auf (ist wahnsinn):

Sie können keine Zweitausfertigung ausstellen, wenn man keine Unterlagen mehr haben sollte, es wird nicht archiviert! In der Kanzlei - war mittlerweilen ja drin - habe ich noch die Bescheinigung mit der Belehrung in Kopie "gefunden". Den Brief wollte mein Chef damals nicht, "brauche ich nicht" hat er gesagt, also hab ichs auch nicht kopiert für die Kanzlei..... dumm, hätt ichs nur mal gemacht.

So, ich bin mit der Dame so verblieben, dass ich diese Bescheinigung (ist ja handschriftlich ausgefüllt) in Kopie zur Kammer schicke und sie legt das dann dem Prüfungsausschuss vor mit der Bitte aus dieser Bescheinigung eine Zweitausfertigung der Urkunde zu erstellen. Sie meinte, dass sie es mir nicht garantieren kann, da der Ausschuss normalerweise der Meinung ist, dass diese Bescheinigung ja ausreichen müsste. Wirkt aber halt nicht offiziell.....

Mir stellt sich nur die Frage, was machen denn bitte die Betroffenen deren Haus zb abfackelt? Die haben ja überhaupt keine Dokumente mehr und könnten Ihren Abschluss überhaupt nicht nachweisen! (Da komm ich jetzt drauf, weil dies vor fünf Jahren einem unserer Lehrlinge passiert ist. Ihr komplettes Haus war abgebrannt damals).

Aber nun gut, jetzt bin ich wieder etwas schlauer und werde heute bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber anrufen und mitteilen, dass ich doch leider keinen Fachbrief nachreichen kann (zumindest die nächsten Wochen, denn so lange soll es lt. Auskunft wohl dauern) und er sich auf die Bescheinigung beziehen muss. Das macht jetzt einen ganz ganz schlechten Eindruck.

Aber lieben Dank an Euch,

Marina
Schneeeule
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#7

16.07.2009, 21:36

Mein Prüfungszeugnis hatte damals mein Hund in die Fänge bekommen, samt sämtlichen Kopien. Habe aber ganz problemlos eine Zweitausfertigung von der Kammer bekommen, obwohl uns auch gesagt wurde, dass dies nicht möglich wäre. Allerding lag da nicht so ein langer Zeitraum dazwischen.
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