ich habe heute eine kurze knappe Frage...
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir haben für einen Madnanten eine Klage eingereicht und ihm unsere Vorschussrechnung übersandt. Danach hat sich der Mandant nicht mehr gemeldet. Ich habe ihn angemahnt - keine Reaktion. Dann habe ich - leider - einen Mahnbescheid beantragt, gegen den er Widerspruch eingelegt hat...
Jetzt ist die Sache ja aber schon gerichtlich anhängig gewesen und eigentlich könnte ich doch eine Festsetzung gegen den eigenen Mandanten beantragen (warum ich das nicht von Anfang an gemacht habe - kann ich nicht mal sagen...)
Und nun zu der Frage...
Kann ich den MB zurücknehmen und einfach beim Gericht einen KFA einreichen mit der Bitte, die Kosten gegen den Mandanten festsetzen zu lassen?! Oder muss ich eine Anspruchsbegründung zum MB einreichen...
Ich tendiere ja für die Rücknahme des MB und Einreichung des KFA...
Und was sagt ihr?
LG, Melli