MB gegen eigenen Mandanten

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Gast

#1

21.11.2006, 15:31

Hallo zusammen,

ich habe heute eine kurze knappe Frage... :wink:

Wir haben für einen Madnanten eine Klage eingereicht und ihm unsere Vorschussrechnung übersandt. Danach hat sich der Mandant nicht mehr gemeldet. Ich habe ihn angemahnt - keine Reaktion. Dann habe ich - leider - einen Mahnbescheid beantragt, gegen den er Widerspruch eingelegt hat...

Jetzt ist die Sache ja aber schon gerichtlich anhängig gewesen und eigentlich könnte ich doch eine Festsetzung gegen den eigenen Mandanten beantragen (warum ich das nicht von Anfang an gemacht habe - kann ich nicht mal sagen...)

Und nun zu der Frage...

Kann ich den MB zurücknehmen und einfach beim Gericht einen KFA einreichen mit der Bitte, die Kosten gegen den Mandanten festsetzen zu lassen?! Oder muss ich eine Anspruchsbegründung zum MB einreichen...

Ich tendiere ja für die Rücknahme des MB und Einreichung des KFA...

Und was sagt ihr?

LG, Melli
mollie

#2

21.11.2006, 15:43

ist denn das verfahren schon abgeschlossen?

ich denke ihr solltet eine anspruchsbegründung fertigen... denn der mb ist ja schon erlassen und gegner hat widerspruch eingelegt...
Gast

#3

21.11.2006, 15:47

Wenn du den MB jetzt zurücknimmst, bleibt ihr auf jeden Fall auf euren Kosten sitzen.
Gast

#4

21.11.2006, 15:53

Das andere Verfahren - also wo wir Klage eingereicht haben für den Mandanten - ist noch nicht beendet. Er hat nie GK bezahlt, deswege wurde das Verfahren nie weiter betrieben.

Wenn ich den MB zurücknehme bleiben wir zwar auf den Kosten sitzen - also eigentlich ja nur auf die Gerichtskosten in Höhe von € 18,00 - die Frage ist nur, ob der MB überhaupt zulässig ist...
Gast

#5

21.11.2006, 16:03

Also es ist wohl am besten, wenn ihr den Mahnbescheid zurücknehmt und die Kostenfestsetzung gegen euren Mandanten betreibt, denn wenn ihr das Mahnverfahren weiterführen würde, würden euch weitere Kosten entstehen, die möglicherweise dann zu euren Lasten gehen, weil ihr ungerechtfertigt MB beantragt habt!

Denke ich zumindeste!

Das streitige Verfahren beim MB wird ja auch nur geführt, wenn ihr die zweite Gerichtskostenhälfte einzahlt bzw. ihr die Abgabe beantragt.

Ich würde es zurücknehmen.
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#6

21.11.2006, 17:07

jo zurücknehmen!
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#7

21.11.2006, 17:42

Ich würde den MB noch nicht zurücknehmen.

Bei mir stellt sich die Frage, ob das Gericht, bei dem ihr die Klage eingereicht und damit bislang ja nur anhängig gemacht habt, die Kostenfestsetzung überhaupt vornimmt. Reicht die Anhängigkeit der Klage aus oder bedarf es der Rechtshängigkeit?!

Würde - bevor Du den MB zurück nimmst - auf jeden Fall mal freundlich bei Eurem Rechtspfleger nachfragen :tel , wie er es handhabt.
Liebe Grüße, Manu
Trollinchen

#8

21.11.2006, 18:22

Hi,
muß man den MB überhaupt zurücknehmen? Wenn die zweite Gerichtskostenhälfte nicht eingezahlt wird, geht es ja eh nicht weiter. Oder seh ich das falsch?
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#9

21.11.2006, 21:25

An sich gebe ich Dir Recht Trollinchen, wenn die 2. Gerichtskostenhälfte nicht eingezahlt wird, passiert gar nix.
Die Frage ist nur, was würde passieren, wenn der MB nicht zurückgenommen wird und die Kostenfestsetzung wegen der identischen Kosten beantragt wird .....

2 x wg. der selben Sache .... könnte schwierig werden - oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße

ich
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#10

21.11.2006, 22:47

und zweitens ist die Frage, ob ihr das Kästchen "automatische Abgabe" angekreuzt habt.. denn dann wirds nochmal teurer, wenn ihr die SAche nicht betreibt..

ich würd auch erstmal beim Rechtspfleger nachfragen ob KFA überhaupt möglich ist
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