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Wie macht ihr das? Stellungnahme bei Kostenausgleichung

Verfasst: 23.11.2005, 11:53
von Jara
Mich würde mal interessieren wie ihr das handhabt.

Bei Kostenausgleichungsverfahren wird man ja oft mit dem Antrag der Gegenseite zusammen zur Stellungnahme binnen einer oder zwei Wochen aufgefordert.

Wenn alles okay ist schreibt ihr dann trotzdem ans Gericht oder streicht ihr die Frist einfach?

Kann ich die Frist dann einfach ignorieren wenn ich nix zu sagen habe?
:?:


Gruß aus Bonn
Manuela

Verfasst: 23.11.2005, 12:21
von Andreas
Hallo,

du kannst die Frist prinzipiell dann einfach verstreichen lassen. Wenn du willst, daß die Sache schneller vom Tisch ist, schreibst du kurz zurück, "werden gegen die zur Ausgleichung beantragten Kosten keine Einwendungen erhoben". Dann weiß der Rechtspfleger Bescheid und setzt (normal) schneller fest.

Sonst wird das Ding halt einfach zur Wiedervorlage rauskommen und es dauert halt etwas länger.

Aber das ist ja durchaus von Vorteil, wenn der Mandant zahlungspflichtig sein wird und noch etwas Zeit hat, bis er zahlen muß :wink:

Verfasst: 23.11.2005, 12:34
von Schnecke
Hallo,

wir lassen die Frist einfach verstreichen, wenn alles in Ordnung ist.

LG
Nadine :banane

Verfasst: 23.11.2005, 13:09
von happykitcat
Wir schicken einen kurzen Schriftsatz ans Gericht oder lassn auch schon mal die Frist verstreichen. Kommt immer auf die Laune meines Chefs oder unseren Mandanten an.

Verfasst: 24.11.2005, 13:04
von Chrissy Feldy
Die Gerichte in Mönchengladbach haben darauf bestanden, daß man einen kurzen Schriftsatz macht, in welchem man kurz schreibt, daß keine Einwendungen erhoben werden.

Wie es hier in Berlin ist, weiß ich leider nicht.

Verfasst: 24.11.2005, 14:17
von happykitcat
Ich weiß, dass beim ArbG Schwerin bei einer korrekten Kostenaufstellung kein Schriftsatz eingereicht werden muss, da kann man die Akte auf Wiedervorlage lassen und brauch sich keine Frist merken. Wenn man sich nicht meldet und keine Einwendungen erhebt, wird alles so erlassen, wie es ist.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink

Verfasst: 24.11.2005, 14:50
von wifey
So kenne ich es hier in PB auch.

Verfasst: 25.11.2005, 11:42
von Johannsen
Wenn es keine Einwände gibt, kann die Frist einfach verstreichen.

Weniger lustig finde ich -gerade bei komplizierteren Verquotungen-, wenn kein Gemecker kommt, aber dann hinterher Beschwerde eingelegt wird. Und sei es nur, dass der Anwalt merkt, dass die Gegenseite Kosten geltend gemacht hat, die er selbst vergessen hat und noch nachschieben will. Dabei versende ich die Kostenfestsetzungsanträge häufig auch nur deshalb. Ich darf halt bloß nicht reinschreiben: Lieber Anwalt, du hast in Deinem Antrag was vergessen, s. gegnerischer Antrag. Da wäre ich wohl doch etwas befangen...

Verfasst: 26.11.2005, 10:18
von Andreas
@Johannsen:

Wie macht Ihr das eigentlich mit den Verquotelungen - habt Ihr ne Software dafür oder alles feine Handarbeit ?

Übrigens:
Ich habe bis heute noch keinen RA erlebt, der sich einen auch nur ansatzweise komplizierten KFA selbst angesehen hätte. Wird alles auf das Personal abgeschoben, die aber nie darauf ausgebildet wurden, die Kostenquotelungen überhaupt durchzurechnen...

Selbst im BV-Kurs haben wir das nur angeschnitten, und kapiert haben es die Wenigsten.

Da wäre mal Aufklärungsarbeit angesagt, denn ich behaupte, 99 % aller RA-Fachangestellten bzw. auch Bürovorsteher / Rechtswirte können eine komplizierte Quotelung nicht nachvollziehen. Ich nehme mich nicht mal aus davon.

Verfasst: 28.11.2005, 09:09
von Schnecke
:moin

da kann ich Dir nur Recht geben, die komplizierten Quotelungen wurden bei uns im Kurs geprüfte Rechtsfachwirt/in auch nicht durchgesprochen geschweige denn durchgerechnet.

LG
Nadine :banane