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Mietangelegenheit

Verfasst: 18.06.2009, 09:43
von schatz
Ich führe gerade eine Diskussion mit meiner Kollegin.

Wir haben ein Schuldner, diesen werden wir durch Räumungsvollstreckung aus der Wohnung holen. Die Freundin des Schuldners lebt seit diese zusammen sind auch seit 1 1/2 Jahre in der Wohnung (im Vertrag nicht mit eingenommen). Kann man die Freundin jetzt auch einfach mit dem Räumungsvollstreckungsauftrag rausbekommen, oder müssen wir einen Titel gegen die Freundin erwirken????? Die will nämlich nicht raus )-; und wir haben nur gegen den Schuldner (ihr Freund) einen Titel...

Verfasst: 18.06.2009, 09:53
von romex
Ist der Typ bisheriger Mieter oder Eigentümer???

Verfasst: 18.06.2009, 09:56
von schatz
Der Schuldner ist Mieter. Und wir die Vermieter

Verfasst: 18.06.2009, 10:03
von romex
Dann spielt die Freundin keine Rolle! Ihn räumen und fertig!

Verfasst: 18.06.2009, 10:05
von Soenny
SIcher Romex? Mir hat zuletzt der GVZ gesagt, daß alle in der Wohnung wohnenden vom Räumungstitel umfaßt sein müßten. Geräumt hat er dann trotzdem erfolgreich, obwohl die Lebensgefährtin nicht im Titel stand.

Verfasst: 18.06.2009, 10:10
von romex
Ziemlich sicher, weil sie dort offiziell keine Mieterin ist! Um dort "legal" zu wohnen, hätte sie mit in das Mietverhältnis aufgenommen werden müssen. Wenn dem nicht so ist, hat sie da nichts zu suchen - fertig!

Anders sieht es aus bei Zwangsräumungen - wenn der Alteigentümer mit seiner Lebensgefährtin drin wohnt! Die muss dann mit rein in den Titel!

Verfasst: 18.06.2009, 10:16
von schatz
Aber sie wohnt ja schon 1 1/2 Jahre dort.

Verfasst: 18.06.2009, 10:21
von Soenny
Dann guck mal hier:
Gericht: BGH
Entscheidung, AZ: Beschluss, I ZB 56/07
Verkündungsdatum: 19.03.2008
Rechtsgebiete: ZPO
Leitsatz:

Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.

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Ausgeführt ist dann, daß wenn der Lebensgefährte schon längere Zeit dort wohnt und dies evtl. auch dem Vermieter angezeigt wurde - nicht zwingend - eine Räumung nur mit entsprechendem Titel zulässig ist.

Verfasst: 18.06.2009, 10:22
von romex
Wurde ihr das durch den Vermieter genehmigt??? Falls nicht, Pecht - fliegt sie mit raus, weil sie keinen Rechtsgrund hat, dort zu wohnen! Falls doch habt Ihr Pech und müsst gegen sie ebenfalls einen Titel erwirken!

Verfasst: 18.06.2009, 10:24
von Kasimir1603
@Romex

ist das auch so, wenn der Vermieter seine Einwilligung dazu gegeben hat, dass die LG dort wohnt, auch wenn sie nicht offizielle mit in den MV eingetragen wird?

Ich meine auch gehört zu haben, dass man für alle in der Wohnung wohnenden Personen einen Räumungstitel braucht.

Unser Chef hatte mal eine Wohnung, wo nur der Ehemann im MV stand. Räumung nicht möglich - erst nachdem wir auch einen Titel für die Ehefrau hatten. Oder ist das was anderes, weil die verheiratet waren?