Mietangelegenheit

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schatz
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#21

18.06.2009, 10:43

:thx Ist zwar dumm für unseren Mandanten, aber gut zu wissen.
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romex
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#22

18.06.2009, 10:47

Mein Vermieter weiß auch, dass mein Freund bei mir schläft! Hat er damit sein Einverständnis gegeben, dass er bei mir einziehen kann??? Ich weiß es nicht - wirklich nicht - aber das klingt alles so unlogisch!!! Ich denke, so etwas ist schriftlich erforderlich.

Ich frage nachher einfach mal und gut.... Villeicht sehe ich das ja wirklich falsch und ärgere mich dann nachher wieder, dass die Schuldner so toll "geschützt" werden und die Gläubiger nicht zu ihrem Eigentum kommen!
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schatz
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#23

18.06.2009, 10:54

Das wäre super, wenn du nachfragen würdest... Mir würde es auch besser gefallen, wenn es anders wäre.....
tpsnapper
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#24

18.06.2009, 11:00

Ich melde mich nach langer Abwesenheit auch mal wieder zu Wort. Bin zwar nicht richtig im Thema, meine aber doch zu wissen, dass ein EINVERSTÄNDNIS des Vermieters vorliegen muss. Besuch darf man in seiner Wohnung aufnehmen, ohne es dem Vermieter anzuzeigen, aber soweit ich weiß, definiert man Besuch mit 6 Wochen.
Meines Erachtens wohnt sie nicht offiziell dort, wenn es dem Vermieter nicht einmal schriftlich angezeigt wurde und kann deshalb mit geräumt werden.

Sollte dies falsch sein, und jeder hier bei uns machen können was er will, will ich sofort wieder wochenlang auswandern.
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Soenny
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#25

19.06.2009, 11:01

Romex was sagt dein Chef? Meiner sagt, Räumung geht nicht gegen die LG, was mein Lieblings-GVZ eben bestätigt hat.
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schatz
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#26

19.06.2009, 11:16

Also men Chef hat es auch grad bestätigt.. Weiß zwar nicht wie dann der GV vorgeht, aber es scheint zu stimmen.
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romex
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#27

19.06.2009, 11:21

Ich hab diesen Fred hier gestern nicht mehr gefunden! Bei "sonstigen berufsbezogenen Themen" habe ich - warum auch immer - nicht geguckt!!! Sorry!!!

Ihr habt Recht - ich bin ganz klein mit Hut - verstehe zwar nicht, wie widersprüchlich das alles sein kann, aber naja...

Man braucht für bzw. gegen die Lebensgefährtin einen Titel!!!

Mein Chef sagte, dass man im Normalfall beide verklagt, allerdings bleibt man auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen, wenn die Lebensgefährtin im Klageverfahren erklärt, dass sie dort NICHT wohnt, sondern nur hin und wieder ist... Somit kann man sie auch nicht zur Zahlung verdonnern... ABER: Wenn man die räumen will, braucht man einen Titel gegen sie. Ein Lebensgefährte gilt dann als Mitmieter... auch ohne Zustimmung!

Ich war ganz entrüstet...
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#28

19.06.2009, 11:29

Doof ist es allemal, das stimmt :roll: Ich wollte nur noch eine andere Meinung hören, hast mich da gestern etwas verwirrt, daß man trotzdem räumen kann ;)
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#29

19.06.2009, 11:32

JSanny hat geschrieben:SIcher Romex? Mir hat zuletzt der GVZ gesagt, daß alle in der Wohnung wohnenden vom Räumungstitel umfaßt sein müßten. Geräumt hat er dann trotzdem erfolgreich, obwohl die Lebensgefährtin nicht im Titel stand.
So kenne ich das auch! Der Vermieter wird ja von ihr kenntnis haben wg. Briefkasten bzw. Ummeldung etc. pp. usw. Sie muss ja nicht zwingend mit in den Mietvertrag aufgenommen werden, nur ein Vermerk, dass sie da wohnt reicht aus. Und in dem Räumungstitel muss sie dann mit aufgeführt werden.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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#30

22.06.2009, 09:51

Tja bin jetzt zwar zu später, ihr habt ja schon raus bekommen, dass man auch gegen die Lebensgefährtin einen Titel braucht. Wir versichern uns vor Klage immer noch mal beim Vermieter ob da noch jemand wohnt und verklagen diese Person dann auch mit auf Räumung, jedoch nicht auf Zahlung. Dann hat man ja den Räumungstitel.
Aber jetzt mal blöde Frage, wusste das dein Chef nicht als er die Klage erhoben hat?
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