Huhu,
es wurde sich in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt, dass eine Wohnung zu räumen ist.
Hiernach haben wir viel korrespondiert, der Räumungstermin wurde zigmal verschoben und nun haben wir das doch erreicht. Was kann ich denn hierfür noch abrechnen???
Mietangelegenheit
- rena
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Ganz normal den Vergleich, VG, TG, EG.
Ich bin ja der Meinung, dass die Nr. 3309 hier zum Tragen kommen könnte. Wir hätten ja auch nach Verstreichen des Termins im Vergleich auch vollstrecken können...
Ich bin ja der Meinung, dass die Nr. 3309 hier zum Tragen kommen könnte. Wir hätten ja auch nach Verstreichen des Termins im Vergleich auch vollstrecken können...
Naja habt ihr ja aber nicht! Wenn du eine Zwangsräumung beantragt hättest, könntest du sie abrechnen aber wenn nicht beantragt, dann keine abrechnen.
Also so seh ich das, oder wie sieht das der Rest, lass mich gern berichtigen!
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Nein die 3309 entsteht nur, wenn man eine "Vollstreckungshandlung" vornimmt.... das bloße evtl. mal wollen, löst keine Gebühr aus.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!