Vollmachtsurkunde - Original oder begl. Abschrift?
Verfasst: 12.06.2009, 10:03
Guten Morgen..
habe mal eine Frage zur Vollmacht ... in einer familienrechtlichen Angelegenheit verlangt eine Kollegin von uns, wir sollten eine Original-Vollmacht vorlegen, da sie sonst die Angelegenheit nicht bearbeiten könnte. Es geht um Auskunft wegen Unterhalt. Sie hat uns ebenfalls ihre Original-Vollmacht vorgelegt.
Sie hat bereits eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht.
Kann sie das denn verlangen oder ist das Quatsch ???
Wenn ja, wisst ihr wo das steht, dass sie im Original vorgelegt werden MUSS??
Ich meine, wir HABEN ja nur eine Vollmacht, ich kann die doch nicht einfach weggeben...
LG
habe mal eine Frage zur Vollmacht ... in einer familienrechtlichen Angelegenheit verlangt eine Kollegin von uns, wir sollten eine Original-Vollmacht vorlegen, da sie sonst die Angelegenheit nicht bearbeiten könnte. Es geht um Auskunft wegen Unterhalt. Sie hat uns ebenfalls ihre Original-Vollmacht vorgelegt.
Sie hat bereits eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht.
Kann sie das denn verlangen oder ist das Quatsch ???
Wenn ja, wisst ihr wo das steht, dass sie im Original vorgelegt werden MUSS??
Ich meine, wir HABEN ja nur eine Vollmacht, ich kann die doch nicht einfach weggeben...
LG