Vollmachtsurkunde - Original oder begl. Abschrift?

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danny
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#1

12.06.2009, 10:03

Guten Morgen..

habe mal eine Frage zur Vollmacht ... in einer familienrechtlichen Angelegenheit verlangt eine Kollegin von uns, wir sollten eine Original-Vollmacht vorlegen, da sie sonst die Angelegenheit nicht bearbeiten könnte. Es geht um Auskunft wegen Unterhalt. Sie hat uns ebenfalls ihre Original-Vollmacht vorgelegt.

Sie hat bereits eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht.

Kann sie das denn verlangen oder ist das Quatsch ???

Wenn ja, wisst ihr wo das steht, dass sie im Original vorgelegt werden MUSS??

Ich meine, wir HABEN ja nur eine Vollmacht, ich kann die doch nicht einfach weggeben... :evil:


LG
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Melanie
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#2

12.06.2009, 10:06

Wir geben immer die Originalvollmacht weiter und behalten eine Kopie bei der Akte.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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sunshine24
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#3

12.06.2009, 13:23

Mein RA macht zwar keine Familiensachen, aber wir schicken häufig die Originalvollmacht mit und behalten eine Kopie in der Akte. In manchen Angelegenheiten MUSST du sogar die Originalvollmacht beifügen (z. B. Kündigung Mietverhältnis) ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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sunny84
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#4

12.06.2009, 13:42

Wie das in Familiensachen genau ist, weiß ich jetzt auch nicht, aber wir schicken auch oft z.B. in Unfallsachen die Originalvollmacht raus und behalten ne Kopie in der Akte. Wenn euch das nicht ausreicht, lasst euch in Zukunft doch zwei Vollmachten vom Mandanten unterschreiben, dann könnt ihr eine rausschicken und habt auch noch ein Original in der Akte.
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#5

12.06.2009, 19:22

Hallo,

wir schicken fast nie Vollmacht im Original muss (außer, wie oben erwähnt, es muss sein, wie bei Kündigungen etc.). Wir schicken Kopie mit.

@danny: Die RA'in hat eigentlich keinen Anspruch auf Originalvollmacht. Aber wenn sie halt will. :D Dann tu ihr halt die Freude.
Sonnenkind
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#6

12.06.2009, 20:36

Wir schicken meistens die Original-Vollmacht mit und machen uns für die Akte eine Kopie. Zusätzlich lassen wir aber vom Mandanten meistens 2 Vollmachten unterzeichnen. So haben wir ein Original immer noch in der Akte, falls wir noch eine Vollmacht bräuchten.
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Gruftie
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#7

12.06.2009, 20:55

Ich meine, wir HABEN ja nur eine Vollmacht, ich kann die doch nicht einfach weggeben...
Holt Euch doch ne weitere Vollmacht vom Mandanten...ist doch kein Problem...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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