Aufhebungsvertrag

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Sabrina_1985
Forenfachkraft
Beiträge: 129
Registriert: 03.08.2006, 14:47
Wohnort: Freiburg

#1

07.06.2009, 12:14

Hallo ihr :P

Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf den 30.06. gekündigt. Kann aber in der neuen Kanzlei schon gerne früher anfangen. Jetzt lässt mich mein jetziger Chef auch früher gehen und hat mir Aufhebungsvertrag angeboten; Beendigung 12.06. Am 15.06. fange ich beim neuen Arbeitgeber an.
Meine Frage ist nun, inwiefern mir Nachteile entstehen, da ich ja die zwei Tage am Wochenende dann eigentlich nicht beschäftigt bin. Steuerrechtlich, sozialrechtlich? Darf er das überhaupt, ich arbeite ja Montag bis Freitag noch und steht mir dann das We nicht zu und der richtige Beendigungszeitpunkt wäre dann der 14.06.
Kann mir jemand weiter helfen? :?:

Liebe Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

07.06.2009, 12:43

Ich würde als Beendigungszeitpunkt auch den 14.06.09 nehmen. Du müsstest Dich ja ansonsten für diese beiden Tage (Samstag und Sonntag) selbst krankenversichern. Die beiden Tage würdest Du ja voll in der Luft hängen. Bei Deinem neuen Arbeitgeber bist Du ja erst ab 15.06.09 krankenversichert.
Rede doch mal mit Deinem jetzigen Chef, ob man sich nicht auf den 14.06. einigen kann und erkläre ihm auch die Gründe.
Es ist leider nur eine Bauchentscheidung. Rechtliche Gründe kann ich Dir leider keine angeben.
Benutzeravatar
Sabrina_1985
Forenfachkraft
Beiträge: 129
Registriert: 03.08.2006, 14:47
Wohnort: Freiburg

#3

07.06.2009, 12:56

Danke Sonnenkind! Bei mir ist es auch so ne Bauchentscheidung. Rechtliche Grundlagen finde ich auch keine, aber werde wohl mit ihm nochmal darüber reden...
Antworten