Verkehrsunfall - Regulierung

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mollie

#1

26.05.2009, 13:18

Hallo Zusammen,

es ist schon sehr lange her, dass ich einen Verkehrsunfall bearbeitet habe... ca. vier Jahre :roll: nun haben wir hier in der neuen kanzlei eine unfallsache (ich glaub die erste überhaupt). wie sieht das erste schreiben an die gegn. versicherung aus und wie die schadenaufstellung?
hat jemand ein muster für mich? ich komm grad irgendwie nicht weiter... :|
danke schonmal!!
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dutzi
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#2

26.05.2009, 13:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung des Herrn/Frau an und versichern ordnungsgemäße Bevollmächtigung.

Dann schreibst du Sachverhalt

Der bislang bezifferbare Schaden errechnet sich wie folgt:

1. Reparaturkosten netto entsprechend Sachverstän-
digengutachten des Sachverständigen €
2. Wertminderung €
3. Gutachterkosten entsprechend Rechnung
vom €
4. Unkostenpauschale €
5. Taxikosten €
7. Abschleppkosten entsprechend Rechnung €
8. Zuzahlungskosten €
9. Vorauszahlung auf das Schmerzensgeld €
vorläufiger Gesamtbetrag €

Wir fordern Sie auf, den bisher bezifferbaren Schaden auszugleichen bis längstens zum ....

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Anlagen


Zum Sachverhalt machst du Angaben wie Datum, Uhrzeit, Wo passiert, was passiert.
Bezüglich Bezifferung musst halt schauen von was du allem Rechnungen, Kosten, Belege hast, die alle beziffern und als Anlage zum Beweis beilegen.
Schöne Grüßle Bild

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mollie

#3

26.05.2009, 13:32

super, danke! und wie ist das mit dem schmerzensgeld? was muss ich da schreiben?
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dutzi
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#4

26.05.2009, 13:35

Das hab ich da jetzt unter Punkt 9.
Chef sagt mir immer was ich als Schmerzensgeld fordern soll. Kommt ja drauf an was eurem Mandanten passiert ist bzw. evtl. Totalschaden des Autos.
Da müsstest du mal deinen Chef fragen wie hoch er den Schmerzensgeldbetrag fordern will.
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#5

26.05.2009, 13:36

Schau mal in das Attest vom Arzt oder in die Notizen von deinem Chef, was euer Mandant an Verletzungen erlitten hat, dann schnappst dir die Schmerzensgeldbeträge von Hacks und kannst dann das Schmerzensgeld beziffern.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

26.05.2009, 14:07

Würde noch eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht von Mandant unterzeichnen lassen und an die Versicherung mitschicken. Dann kann die Versicherung auf ihre Kosten ein Attest bei den behandelnden Ärzten erholen.
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Pepples
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#7

26.05.2009, 15:02

Schmerzensgeld machen wir im ersten Schreiben nur dem Grunde nach geltelnd. Die genaue Höhe kann ja auch erst bestimmt werden, wenn alle Unfallfolgen ausgeheilt sind.
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dutzi
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#8

26.05.2009, 15:26

deswegen schreiben wir immer "Vorauszahlung". Ist dann ja auch ein geringerer Betrag als am Ende dann eben die gesamt Schmerzensgeldforderung. :)
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