Zeugenaussage für den Chef

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Sonnenkind
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#11

26.05.2009, 14:04

Ich war auch schon einmal bei Gericht zusammen mit meiner Kollegin. Nachdem ich nicht alleine hin musste, war die Sache doch etwas einfacher. Es ging um Schlüsselrückgabe in einer Mietsache. Gegenseite hat auch wegen des Termins gelogen. Wir hatten aber auch unsere Aktenvermerke und nachdem zwei Angestellte das gleiche aussagten, war die Sache gegessen.
Momentan bin ich auch wieder als Zeugin benannt; hier muss ich aber denke ich nicht zum Termin. Bislang ist Gott sei Dank noch nichts gekommen.
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Kobold
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#12

26.05.2009, 19:13

Wenn es denn mal "nur" bei einer Zeugenaussage bleibt wegen irgendwelchen
Notizzetteln etc. ...

Ich hab - Gott sei Dank! - auch noch nie eine Zeugenaussage machen
müssen und wüsste nicht, was ich machen soll! Ich hab mich ja schon
mal in eigener Sache geweigert - was einen Verkehrsunfall angeht - und
natürlich das Geld in den Sand gesetzt. Ich kann das einfach nicht!

Aber ich muss hier ständig den Kopf hinhalten in Form von eidesstattlichen
Versicherungen und das nervt mich tierisch!

Warum dürfen Anwälte einfach nicht ihre Fehler zugeben?? Ich verstehs
einfach nicht. Mir wäre doch als Richter klar, dass das "Anwaltsfehler" sind.
Meine Chefs hätten da gar keine Probleme mit - aber geht ja nun mal
nicht anders *soifz*

Ist jemand schon mal zum Termin zitiert worden - weil er eine EV abgegeben
hat???

Theoretisch steht man ja in unserem Job auch mit einem Bein im
Knast ... :cry:

LG
Kobold *diedasLügenbeimAnwalterstrichtiglernte*
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
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BabyBen

#13

27.05.2009, 09:50

@ Kobold:
Eben, die eidesstattlichen Versicherungen sind doch der Versuch der Schadensbegrenzung. Aber falsche eidesstattliche Versicherungen oder gelogene Aussagen würde ich von keiner Mitarbeiterin verlangen.

Ansonsten kann ich bestätigen, dass es ein blödes Gefühl ist, als Zeuge vor Gericht erscheinen zu müssen. Das passiert bei mir gelegentlich und ich kann mich meist an nichts erinnern (denkt die Staatsanwaltschaft, ich betreue nur ein Insolvenzverfahren). Noch toller ist es, dafür vom Gericht oder Staatsanwalt "angepflaumt" zu werden.
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Kathy
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#14

27.05.2009, 09:53

Es gibt aber leider auch Chefs, die von ihren Angestellten Falschaussagen verlangen und was macht man dann?

Job oder Falschaussage, ich befürchte in den heutigen Zeiten wählen viele Option B. Ist schon traurig, dass man zu so etwas teilweise gezwungen ist.

Ich war einmal als Zeugin angegeben, musste aber Gott sei Dank nie aussagen. Ging a um irgendeine Notiz oder sowas, weiß ich gar nimmer genau.
MfG Kathy

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Kobold
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#15

27.05.2009, 18:32

Ich weiß auch nicht, wo ich "mich" einbringen soll - wenn Cheffe ne EV
möchte...

Bei einer GRUNDSÄTZLICH Falschen würde ichs nicht machen.
Aber wegen der Rettung eines Mandanten?? Bis jetzt gings bei den EVs
nur um ausländerrechtliche Mandate ... Klar, Chef hats verkackt, aber
die Sache an sich ist meist dann nicht in Geld aufzuwiegen ...

Sind ja eh meist solche Sachen, wie Frist vergessen zu notierten etc. pp.
Wobei ich manchmal denke ... wenn irgendwo eine Akte über meine
abgegebenen EVs existiert - dann stellt mich doch niemand mehr ein ! :erklaer

LG
Kobold
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stff
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#16

28.05.2009, 10:01

Kobold,
da gehts mir ähnlich...
"ich versichere, dass ich die Frist vergessen habe, einzutragen, dass ich die Post weggebracht hab, dass ich das Fax weggeschickt hab, ich versichere, dass ich ... was auch immer...."
-> da fragt man sich doch, WAS MACH ICH HIER EIGENTLICH? Hab ich den Job je gelernt oder was? Und das alles nur, um den Chefe-Kopf aus der Schlinge zu ziehen...
Schade ist dann nur, wenn es für selbstverständlich genommen wird. Gefragt wird man auch nicht und eigentlich ist das, was man selber denkt, sowieso egal. :rumhack
Aber grundsätzlich mag ich meinen Job :pc :lol:
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rebru82
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#17

28.05.2009, 10:08

Also ich hatte da schon einmal eine Zeugenaussage per eidesstattlicher Versicherung gemacht, dass ein Schriftsatz (Fristgebunden) am Tag XY bei Gericht eingegangen ist (ins Gerichtsfach geworfen).

Die Gegenseite hat dies natürlich bestritten, denn der Justizwachtmeister meinte, dass er täglich die Eingänge prüfen wurde und da sein nichts gewesen.

Daher hatte der Richter mich als Zeugen geladen. So saß ich da nun zwischen den Anwälten und dem Richter gegenüber. Ich habe noch einmal erklärt, dass ich den Schriftsatz eingeworfen habe. Das reichte dem Richter aber nicht aus, daher sind wir dann (zur Augenscheinseinnahme) durch das ganze Gericht gelaufen und ich habe das Gerichtsfach zeigen müssen, wo ich den Schriftsatz eingeworfen habe.

Naja, im Nachhinein war es dem Richter glaubwürdig genug und hat mir geglaubt. War aber für mich auch das erste Mal. Aber so etwas gehört wohl dazu.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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stff
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#18

31.07.2013, 09:40

Zur Auffrischung:

Ich musste zwischenzeitlich tatsächlich an den großen Richtertisch !!!!
Es ging damals um ein Einschreiben/Rückschein, welches zurück kam mit der Bemerkung "Annahme verweigert". Dann haben wir das nochmal mit normaler Post losgeschickt usw.... War schon ne doofe Situation, da direkt vor dem Richter und rechts und links je einem Anwalt zu sitzen und alle starren dich an.... :shock: Letztlich hat der Richter mir geglaubt und das Verfahren ging gut für uns aus, aber ganz ehrlich: ICH WILL DAS KEINESFALLS NOCHMAL!!! Diese Aufregung im Vorfeld, die ungewissen Fragen vom Richter und der Gegenseite....

Und zum Thema eidesstattliche Versicherung kann ich auch nur sagen: Es war mal wieder so weit!! Offiziell habe ich jetzt nach ausdrücklicher mündlicher Anweisung vergessen, das Fax abzusenden... Ja nee is klar... :pfeif :pfeif
Warum kann/darf/möchte/würde kein Chef dazu stehen, dass er selbst - obwohl man ihm die Akte mir dem Fristvermerk bereits zwei Tage zuvor hingelegt hat und am Fristtage auch noch einmal ganz nach oben auf den Stapel gepackt hat - derjenige war, der es einfach mal so was von verbockt hat!?!? Klar, um Wiedereinsetzung zu bekommen, gehts nicht anders... Aber muss der mich denn auch noch anblaffen, ich hätte ihm ja nochmal Bescheid sagen müssen u. erinnern müssen u. ich hätte ihn anrufen können und weiß ich noch was?? Wo ist denn da die Grenze??
Wie oft ist genug nachgefragt und erinnert?! Wie macht ihr das???
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Lämmchen
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#19

31.07.2013, 09:49

Naja, also "nur" eine Akte auf den Stapel zu legen, reicht hier auch nicht aus. Und ja, am Tag des Fristablaufes habe ich den Chef daran zu erinnern. Bevor die Frist nicht aus dem Kalender gestrichen ist - also die Frist raus ist - verlasse ich auch das Büro nicht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Pepples
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#20

31.07.2013, 09:50

Dir ist schon klar, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung strafbar ist? Ich würde mich hüten sowas abzugeben und wenn sich der Chef auf den Kopf stellt. :pfeif

Wenn noch Fristen offen sind, frage ich morgens, mittags und etwa 1 Stunde vor Feierabend das letzte Mal, was damit jetzt ist und Hinweis auf den baldigen Feierabend.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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