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Fehler im Rubrum bei Berufung

Verfasst: 20.05.2009, 10:36
von verwirrtesetwas
Hallo,

ich habe da ein großes Problem.

Ich habe leider *heul* einen Fehler in der Berfung im Rubrum gemacht. Warum auch immer. Weiß vielleicht jemand ob ich den Berichtigen kann?

Ich hatte im Urteil Klägerin und Widerbeklagte und sowas. Habe da dann versehentlich nur die Klägerin in das Rubrum mit hineingenommen und nicht die Widerbeklagten... kann ich da noch was daran ändern?

Oha Hilfe....nun soll ZV eingeleitet werden gegen Widerbeklagte....

Wäre für schnelle Hilfe und Rat dankbar

Petra

Verfasst: 20.05.2009, 10:43
von CheerSassi
Hm, denke schon, dass man ne Rubrumsberichtigung machen kann.

Was sagt denn dein Chef dazu?

Verfasst: 20.05.2009, 10:45
von verwirrtesetwas
Der ist am überlegen wie wir da wieder rauskommen...
weiß es leider so auch nicht..
deshalb dachte ich ich frag mal hier nach...
vielleicht weiß ja jemand etwas...

Verfasst: 20.05.2009, 11:13
von nici01
Kann man da nicht einen Schriftsatz ans Gericht machen, dass die Berufung sich auch gegen die Widerbeklagte richtet.

Verfasst: 20.05.2009, 12:54
von gkutes
häh??? sind die klägerin und die widerbeklagte zwei verschiedene parteien? geht das eigentlich? ist nicht in so einem fall die klägerin gleichzeitig widerbeklagte?

Verfasst: 26.05.2009, 10:04
von verwirrtesetwas
nee es war so, dass ich die klägerin und zusätzlich 2 widerbeklagte habe...
und ich habe nur eine person (also klägerin) in die berufung mit hineingenommen...

nun soll aber gegen die 2 anderen vollstreckt werden...

was ja auch richtig wäre...weil ich da ja keine berufung für eingelegt habe..

Verfasst: 26.05.2009, 10:23
von gkutes
dann hast du genauso einen Haftpflichtfall wie hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=29639

wobei ich immer noch der meinung bin, dass es bei dir drittwiderbeklagte sein müssen, da es die bezeichnung widerbeklagte mE nicht alleine stehend gibt.