Schmerzensgeld Mensch beisst Mensch

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Gast

#1

09.11.2006, 10:02

Folgender Fall: Ich weiß nicht, ob es jemanden von euch schon mal untergekommen ist.

Frau verteidigt Sohn bei einer Veranstaltung. Daraufhin beißt gegener Frau ion Unterarm bis auf die Knochen. Unterarm verschorft. Aber es entzündet sich darunter und Arzt muss Schorf wieder abmachen und Wunde behandeln. Das war ein Verdienstausfall von 7 Tagen.

Ich würde den gegner in rechnung stellen:
- Verdienstausfall
- Fahrtkosten zum Arzt
- Schmerzensgeld?!?

Wie viel Schmerzensgeld kann man hier verlangen? In der aktuellen Schmerzensgeldtabelle steht nichts über Mensch beißt Mensch.

Kann mir jemand von euch helfen?
Gast

#2

09.11.2006, 10:47

Wie kann man einem Menschen bis auf die Knochen beißen... Wie groß ist sein Mund??? Echt unglaublich so was...

Aber wie hoch das Schmerzensgeld in so einem Verfahren ist kann ich dir leider nicht sagen, hab von so etwas noch nie gehört... :schieb
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leilani
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#3

09.11.2006, 10:56

Ja, ich kenne auch so einen Fall aus dem wilden :lolaway Nachtleben hier:

Da hat einer dem anderen das Ohr halb abgebissen. Also solche Sachen gibt es schon. Keine Ahnung allerdings wie das mit dem Schmerzensgeld ist. Da könnte es ja sogar um die "Schönheit" gehen...? Schließlich muss der-/diejenige damit dann ihr restliches Leben rumrenne. Also würde ich mal sagen, schon ein ganz ordentliches Schmerzensgeld. Lieber zuviel als zu wenig ansetzen. Ist ja klar?! Wo man das allerdings ansetzen kann. Google doch mal. Oder frag mal diversen Versicherungen an, ob es eben schon solche Fälle gab und was gezahlt wurde.

Und dann gibt es natürlich auch noch den seelischen Schaden, Trauma, usw.

Macht ihre Krankenversicherung auch Ansprüche geltend?

leilani
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Annie29

#4

09.11.2006, 11:01

Hallo Solveig!

Meines Erachtens gibt es da nicht all zu viel Schmerzensgeld. Ich denke aber das Du mit 250,00 EUR ganz gut liegst. Wenn sie es denn zahlt. Auf ein Klageverfahren würde ich mich dann schon mal einstellen. Auf jeden Fall erst mal höher reingehen. Heruntergesetzt werden kann es später immer noch. Die anderen Forderungen sind korrekt. Arbeitsausfall, Fahrtkosten und anfallenden Kosten für Medikamentenzuzahlungen kannst Du ebenfalls in Rechnung stellen.

Wünsch Dir viel Erfolgt.

Liebe Grüße und einen schönen Arbeitstag.

Annie
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leilani
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#5

09.11.2006, 12:20

Wieso soll es da nicht viel Schmerzensgeld geben?
Ich kann mir eher vorstellen, dass es da ein erhebliches Schmerzensgeld geben kann. Schließlich ist das keine Sache, die eben einfach so passiert ist, wie bei einem Verkehrsunfall. Der Gegner hat doch in Kauf genommen die Frau tatsählich zu verletzen. Ich meine um bis auf den Knochen zu kommen, muss man schon ganz schön fest zubeißen. Also ist es doch eine vorsätzliche Tat, oder nicht?

Naja, so richtig geht es auch der Beschreibung nicht hervor. Wenn so was verschorft und nicht genäht werden muss, ist es wohl eher keine Fleischwunde. Von daher: Bis auf den Knochen gebissen???

leilani
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Gast

#6

09.11.2006, 12:32

Ich danke euch für eure Amtworten.

Wenn wir den Fall mal haben solten Mensch beißt Hund, komme ich gerne wieder auf euch zurück. *gg*
Annie29

#7

09.11.2006, 12:58

Ich gebe Dir insoweit Recht, dass ja die Beschuldigte billigten in Kauf genommen hat, eine solche Verletzung herbeizuführen. Im einzelnen muss eh das ärztliche Gutachten über die Art und Schwere der Verletzung Aussage geben. Bis auf die Knochen kann zwar gut möglich sein, aber bei solch einer Verletzung gehe ich davon aus, ist man nicht nur 7 Tage krank. Es ist ja auch nur ein Gedanke über die Höhe des Schmerzensgeldes gewesen. Natürlich kann man noch höher reingehen. Ein genaue Festsetzung würde ich dann eh vor Gericht erstreiten.

Liebe Grüße Annie
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Bluerabbit
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#8

09.11.2006, 13:06

Tja, also ich weiß, dass das menschliche Gebiss eine enorme Beiskraft hat und maximal auch Knochen durchbeißen kann. (nein, ich habs noch nicht probiert, aber gelesen :-) ) Daher kann ich mir schon vorstellen, dass die das gemacht hat.

Was die Berechnung angeht, würd ich vorschlagen in der Schmerzensgeldtabelle unter "Hund beißt Mensch" zu gucken (ist ja vergleichbar).
Annie29

#9

09.11.2006, 13:14

Ja habe ich auch gelesen. Ein Gebiss kann bis zu 4 zentner Gewicht aufbringen (im Schockzustand). Also kann sie schon so zugebissen haben, aber es war ja nur die Bisswunde ansich und keine Fleischwunde! Aber der Vorschlag unter der Schmerzensgeldtabelle zu schauen ist nicht schlecht.

Also Solveig, solltest Du den Fall abgeschlossen haben, sind wir alle ganz gespannt was bei der Beißatacke herausgekommen ist. :lol:

Liebe Grüße Annie
Gast

#10

09.11.2006, 13:27

Ich halte euch gerne auf den laufenden
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