Widerspruch gegen Vermieterkündigung

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samara
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#1

27.04.2009, 14:05

Hallo! Wir verteten die Mieter, denen die Wohnung gekündigt wurde. Es gab bereits davor schon KOrrespondenz mit dem gegnerischen RA. Jetzt haben wir der Kündigung widersprochen und meine Frage ist:

Muss der Widerspruch unbedingt mit einer Originalvollmacht (oder überhaupt) mit einer VOllmacht zugesandt werden, damit er wirksam wird?
Micsi11
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#2

27.04.2009, 19:15

Meines Erachtens brauchst du zur Zurückweisung der Kündigung keine Vollmacht mehr. Du wirst ja in Vorkorrespondenz mal eine vorgelegt haben.

Also, wir schicken da selten eine mit.
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Coonie
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#3

27.04.2009, 19:21

also ich meine, da musste ne originalvollmacht beifügen.... bei einer kündigung musst du es auf jeden fall, weil du ja ne willenserklärung für jemand anderes abgibst und daher denk ich, dass es bei dem widerspruch ebenso ist....
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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