Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob es diese Frage bereits hier gab, habe sie eben nicht gefunden!
Ich kenne das so, dass bei einer Berufungseinlegung das erstinstanzliche Urteil mit der Bitte um Rückgabe mitgeschickt wiord oder aber eine beglaubigte Kopie.
Jetzt heißt es hier plötzlich: "Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie zwei beglaubigte Abschriften sind beigefügt."
Soll aus einem Prozessformularbuch sein ...
Wer macht das so? zwei beglaubigte Abschriften vom Urteil mitschicken???
Berufung, wie oft erstinstanzliches Urteil mitschicken?
Nein, aber das Urteil im Original hinschicken mit Bitte um Rückgabe. Die Gegenseite hat das Urteil ja auch, deshalb wird es angegriffen... Also nur das Urteil im Original, nix weiter. Und halt begl. u. einf. Abschrift des SS für die Gegenseite, wie immer eben.
- Puschelchen
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?????????? urteil schickt man bei berufungseinlegung mit???????????
hier sind die beglaubigten Abschriften des Berufungs-Schriftsatzes gemeint..."Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie zwei beglaubigte Abschriften sind beigefügt."
also ehrlich gesagt - ich schick immer nur ne Kopie vom Urteil mit der Berufung. und zwar auch nur beim Original. Bislang hat sich keiner beschwert.
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wir schreiben immer nur ...hiermit legen wir gegen das urteil vom ... des gerichts .... - uns zugegangen am .... - fristgerecht berufung ein.... eine berufungsbegründung folgt gesondert....
so in der art schreiben wir det und schicken nix mit...
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