Berufung, wie oft erstinstanzliches Urteil mitschicken?

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Jara
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#1

09.04.2009, 14:47

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob es diese Frage bereits hier gab, habe sie eben nicht gefunden!

Ich kenne das so, dass bei einer Berufungseinlegung das erstinstanzliche Urteil mit der Bitte um Rückgabe mitgeschickt wiord oder aber eine beglaubigte Kopie.

Jetzt heißt es hier plötzlich: "Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie zwei beglaubigte Abschriften sind beigefügt."

Soll aus einem Prozessformularbuch sein ...

Wer macht das so? zwei beglaubigte Abschriften vom Urteil mitschicken???
Francis
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#2

09.04.2009, 14:55

Nein, aber das Urteil im Original hinschicken mit Bitte um Rückgabe. Die Gegenseite hat das Urteil ja auch, deshalb wird es angegriffen... :D Also nur das Urteil im Original, nix weiter. Und halt begl. u. einf. Abschrift des SS für die Gegenseite, wie immer eben.
Jara
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#3

09.04.2009, 14:57

Joh, so sehe ich das auch...
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Puschelchen
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#4

09.04.2009, 14:58

?????????? :bahnhof urteil schickt man bei berufungseinlegung mit???????????
gkutes

#5

09.04.2009, 14:58

"Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie zwei beglaubigte Abschriften sind beigefügt."
hier sind die beglaubigten Abschriften des Berufungs-Schriftsatzes gemeint...
Jara
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#6

09.04.2009, 14:59

Ja! Damit ist ja auch klar, gegen welches Urteil Berufung eingelegt wird! Das kenne ich schon so, aber eben nicht, dass ich zusätzlich zwei beglaubigte Abschriften mitschicken soll...
Jara
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#7

09.04.2009, 15:00

@gkutes:

Das habe ich mir auch eben gedacht! Dass das damit gemeint ist...
Ist aber etwas unglücklich ausgedrückt worden, jedenfalls für mich ;-)

Ich mach es so "wie immer" ;-)
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Smilie
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#8

09.04.2009, 15:00

also ehrlich gesagt - ich schick immer nur ne Kopie vom Urteil mit der Berufung. und zwar auch nur beim Original. Bislang hat sich keiner beschwert.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Jara
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#9

09.04.2009, 15:01

@smilie:

In meiner früheren Kanzlei wurde das auch so gemacht!

Aber hier wird halt das Original mit der bitte um Rückgabe beigefügt!
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Puschelchen
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#10

09.04.2009, 15:01

wir schreiben immer nur ...hiermit legen wir gegen das urteil vom ... des gerichts .... - uns zugegangen am .... - fristgerecht berufung ein.... eine berufungsbegründung folgt gesondert....

so in der art schreiben wir det und schicken nix mit...
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