Titel gegen Mandanten nach Vollstreckung aufgehoben
Verfasst: 06.04.2009, 19:38
Halli Hallo!
Ich habe folgendes Problem, wozu ich gerne eure Meinung hören würde:
Wir haben einen Mandanten, der mit seiner RSV eine Selbstbeteiligung vereinbart hatte (übliches Problem). Jetzt hatte er mehrere arbeitsrechtliche Sachen bei uns und die RSV hat immer die SB abgezogen. Wir haben diese dann von ihm verlangt, weil die RSV richtigerweise mehrere Angelegenheiten gesehen hat. Zwei mal hat der Mandant die SB gezahlt, beim dritten Mal hat er sich geweigert und hat uns vorgeworfen, wir würden ihn abzocken wollen.
Da die Sache gerichtlich anhängig war, haben wir die SB gegen ihn festsetzen lassen. Der KFB lag vor und wir haben sein Konto gepfändet. Soweit so gut. Jetzt hat der Mandant innerhalb der zwei Wochen Erinnerung eingelegt und eben eingewandt, dass wir ihn abzocken wollten usw. Ich habe dem Gericht dann geschrieben, dass das unbeachtlich wäre, aber das Gericht hat trotzdem dem KFB aufgehoben, weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen vorbringt. Der entsprechende Beschluss kam heute. Damit hat das Gericht wohl auch Recht.
Letzte Woche haben wir von der Bank über die Kontenpfändung die SB + ZV-Kosten erhalten und damit unsere gesamte Kohle, die er uns geschuldet hat.
Sehe ich das richtig, dass wir jetzt nichts machen muss, sondern nur der Mandant, wenn er sein Geld zurück will, gegen uns vorgehen müsste?
Ich frage das nur so zur Sicherheit, dass der Mandant nicht am Ende noch richtig Ärger macht (er will uns eh schon bei der Kammer anzeigen und was weiß ich)...
Ich habe folgendes Problem, wozu ich gerne eure Meinung hören würde:
Wir haben einen Mandanten, der mit seiner RSV eine Selbstbeteiligung vereinbart hatte (übliches Problem). Jetzt hatte er mehrere arbeitsrechtliche Sachen bei uns und die RSV hat immer die SB abgezogen. Wir haben diese dann von ihm verlangt, weil die RSV richtigerweise mehrere Angelegenheiten gesehen hat. Zwei mal hat der Mandant die SB gezahlt, beim dritten Mal hat er sich geweigert und hat uns vorgeworfen, wir würden ihn abzocken wollen.
Da die Sache gerichtlich anhängig war, haben wir die SB gegen ihn festsetzen lassen. Der KFB lag vor und wir haben sein Konto gepfändet. Soweit so gut. Jetzt hat der Mandant innerhalb der zwei Wochen Erinnerung eingelegt und eben eingewandt, dass wir ihn abzocken wollten usw. Ich habe dem Gericht dann geschrieben, dass das unbeachtlich wäre, aber das Gericht hat trotzdem dem KFB aufgehoben, weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen vorbringt. Der entsprechende Beschluss kam heute. Damit hat das Gericht wohl auch Recht.
Letzte Woche haben wir von der Bank über die Kontenpfändung die SB + ZV-Kosten erhalten und damit unsere gesamte Kohle, die er uns geschuldet hat.
Sehe ich das richtig, dass wir jetzt nichts machen muss, sondern nur der Mandant, wenn er sein Geld zurück will, gegen uns vorgehen müsste?
Ich frage das nur so zur Sicherheit, dass der Mandant nicht am Ende noch richtig Ärger macht (er will uns eh schon bei der Kammer anzeigen und was weiß ich)...