Ich sitze gerade über einer blöden Sache und so langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Eigentlich bin ich der Meinung, daß die Forderung verjährt ist, doch ich stehe mit der Hemmung der Verjährung etwas auf Kriegsfuß.
Es geht um zwei Rechnungen aus dem Jahr 2004. Die 3jährige Verjährung gilt.
Die Gegenseite hat Mahnbescheid am 03.08.2006 beantragt, welcher dem Mandanten am 09.06.2008 zugestellt wurde.
Wir haben sodann am 11.06.2008 Widerspruch eingelegt.
Am 16.02.2009 hat die Gegenseite ihren Anspruch begründet (SS ist am 09.03.2009 beim Mahngericht eingegangen).
So, der Mahnbescheid hat ja bekanntlich hemmende Wirkung, und zwar sind das doch diese 6 Monate - oder?!
Die letzte Handlung in der Angelegenheit war der Widerspruch vom 11.06.2008, so daß doch meiner Meinung nach, die Gegenseite bis zum 11.12.2008 den Mahnbescheid hätte begründen müssen!
Ist dies richtig?
Bedeutet doch, daß die Forderung verjährt ist?!
Über ein paar Meinungen von Euch wäre ich sehr dankbar
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)