verjährt oder nicht verjährt - das ist hier die Frage

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Daisymaus512
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#1

06.04.2009, 17:05

Hallo Ihr Lieben!

Ich sitze gerade über einer blöden Sache und so langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr :wink:

Eigentlich bin ich der Meinung, daß die Forderung verjährt ist, doch ich stehe mit der Hemmung der Verjährung etwas auf Kriegsfuß.

Es geht um zwei Rechnungen aus dem Jahr 2004. Die 3jährige Verjährung gilt.

Die Gegenseite hat Mahnbescheid am 03.08.2006 beantragt, welcher dem Mandanten am 09.06.2008 zugestellt wurde.

Wir haben sodann am 11.06.2008 Widerspruch eingelegt.

Am 16.02.2009 hat die Gegenseite ihren Anspruch begründet (SS ist am 09.03.2009 beim Mahngericht eingegangen).

So, der Mahnbescheid hat ja bekanntlich hemmende Wirkung, und zwar sind das doch diese 6 Monate - oder?!

Die letzte Handlung in der Angelegenheit war der Widerspruch vom 11.06.2008, so daß doch meiner Meinung nach, die Gegenseite bis zum 11.12.2008 den Mahnbescheid hätte begründen müssen!

Ist dies richtig?

Bedeutet doch, daß die Forderung verjährt ist?!


Über ein paar Meinungen von Euch wäre ich sehr dankbar :D
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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secret72

#2

06.04.2009, 17:22

Cheffe läßt auf Zöller, ZPO, § 693, Rand-Nr. 5 f und § 167, Rand-Nr. 10 verweisen. Eine Verjährung dürfte eigentlich schon bei der langen Zeitspanne zwischen Beantragung und Zustellung des Mahnbescheids eingetreten sein. Eine Zustellung eines solchen Antrags sollte danach "demnächst" erfolgen, was bei zwei Jahren ja nu nicht grad der Fall ist.

Einfach mal in den dicken Schmöker reinschauen und dort nachlesen, Daisy. ;)
Jupp03/11

#3

06.04.2009, 17:23

m. E. ein Fall des § 204 II BGB

Warum wurde denn der MB erst nach 2 Jahren zugestellt?
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Daisymaus512
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#4

06.04.2009, 20:31

@Secret: Danke, werd ich morgen mal nachlesen :-)

@Jupp: auf dem Mahnbescheid ist ein Vermerk mit "Neuzustellung". Den genauen Textlaut weiß ich jetzt nicht mehr. Der Mandant wohnt seit 40 Jahren unter der selben Anschrift und auch die Rechnungen und Mahnungen haben ihn unter dieser Anschrift erreicht. Warum die Zustellung so spät erst erfolgt ist und was diese Neuzustellung zu bedeuten hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ein taktischer Schachzug? :wink:
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Xuka
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#5

06.04.2009, 20:42

Die Forderung dürfte tatsächlich verjährt sein.

Die dreijährige Verjährungsfrist lief am 31.12.2007 ab. Der Antrag auf Erlass des MB hat die Verjährung nicht gehemmt, denn nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ist hierfür die Zustellung des MB maßgebend. Nach § 167 ZPO entfaltet die Hemmung der Verjährung bereits mit Antragstellung ihre Wirkung, wenn der MB demnächst zugestellt wird. Da die Zustellung hier definitiv nicht demnächst erfolgte, gab es keine Verjährungshemmung.
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Daisymaus512
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#6

06.04.2009, 20:49

Ich wollte auch argumentieren, daß die Zustellung nicht demnächst erfolgt ist und deswsegen die hemmende Wirkung nicht mehr gegeben ist. Wollte mich aber noch einmal vergewissern, ob Ihr das auch so seht.
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secret72

#7

07.04.2009, 08:53

@Xuka
Genau. Zwei Jahre ist alles andere als "demnächst". Im Zöller ist hier von ca. 6 Wochen die Rede.
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Daisymaus512
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#8

30.04.2009, 12:39

Die Gegenseite hat die Klage zurückgenommen :hurra Haben wohl eingesehen, daß der Anspruch verjährt ist :-)
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secret72

#9

30.04.2009, 12:59

Ja super! Gut, dass wir drüber gesprochen haben. ;)
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