Hallo, ich muss mal eine Frage loswerden.
Wir haben den Mandanten nur im Berufungsverfahren vor dem OLG vertreten. Muss ich meine Abrechnung (PKH) an das erstinstanzliche Gericht (AG) schicken oder kann ich diese gleich ans OLG schicken, da wir, wie gesagt, nur im Berufungsverfahren tätig waren?
an welches Gericht muss Abrechnung geschickt werden?
Also, wenn es eine Berufung vor dem OLG war, dann müsste der erstinstanzliche Gericht aber das LG sein... oder????
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- Pepples
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Hier geht es aber um die PKH-Abrechnung und nicht die Kostenfestsetzung, und die muss m.E. auch an das OLG, weil das die PKH bewilligt hat.
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Es war eine familienrechtliche Sache. In der ersten Instanz hat der Mdt. sich selbst vertreten. Im Berufungsverfahren kam er dann zu uns. Wir stellten Pkh-Antrag und vertraten ihn. Berufung legte die Gegenseite ein.
PKH musst du mit dem Gericht abrechnen, von dem du PKH bewilligt bekommen hast, also beim OLG!
Woher ihr diese Weisheit nehmt, ist mir völlig schleierhaft!!! Ich schicke seit rund 20 Jahren im Monat ca. 1 PKH-Abrechnung in der II. Instanz an das Gericht der II. Instanz. Monierungen hatte ich noch nicht!!! Kostenfestsetzung hat in dem Sinne nämlich nichts mit der PKH zu tun.