freiberuflich - umsatzsteuerabzugsberechtigt?!

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Mariii
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#1

17.03.2009, 13:55

Soo ich hab hier jetzt mal wieder ne doofe Frage :oops:

Rechtsanwälte sind ja freiberuflich.
Ich war die ganze Zeit der Meinung, dass wir vorsteuerabzugsberechtigt sind. (wir sind eine normale 1-RA-Knzlei, keine GmbH oder sonstiges...)

Nun haben wir ne Mandantin die ist auch freiberuflich, nämlich mit einer Praxis für Krankengymnastik.
Diese meint sie ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Wieso sind wir denn vorsteuerabzugsberechtigt und sie nicht?
Oder bin ich einfach falsch mit meiner Annahme, dass wir vorsteuerabzugsberechtigt sind??! :oops:
Andreas

#2

17.03.2009, 13:59

Hallo Mariii,

Anwälte sind in der Tat vorsteuerabzugsberechtigt.

Gewisse Berufsgruppen sind es nicht. Wie es bei Krankengymnastikpraxen aussieht, weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht - kann aber gut sein, daß die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ärzte sind es auch nicht.

Könnte mir vorstellen, daß das auf alle Heilberufe zutrifft, weil Krankenhäuser auch nicht VSt.-abzugsberechtigt sind.

Die Angabe der Mandantin dürfte daher stimmen.

Was - aber unwahrscheinlich - auch noch in Frage kommen könnte, wäre, daß sie umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin ist, also weniger als 17.500 € / 1,19 = 14.705,88 € Umsatz im Jahr macht. Dann wäre sie es auch nicht. Aber das ist, wie gesagt, eher unwahrscheinlich.
Mariii
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#3

17.03.2009, 14:19

supi ging ja fix :thx

jetzt aber nochmal ne Frage: :oops:
wie schaut des denn aus, wenn ich für die Mandantin einen Mahnbescheid beantragen muss?
Ihre Praxis hat den Name "[... CUT BY ADMIN] - Praxis für Massage u. Physiotherapie" (steht auch überall so auf den Rechnungen drauf)
"Inhaberin" ist Frau XX - beantrage ich dann einen Mahnbescheid besten auf Frau XX privat oder wie? :oops: Praxis- u. Privatadresse sind nämlich auch unterschiedlich... :oops:
Andreas

#4

17.03.2009, 14:28

Der Name ist ja eine Phantasiebezeichnung. Den kannst du als Antragsteller (mit Geschäftsadresse) eintragen. Vertreten wird die Einzelfirma durch die Inhaberin, Frau XX.

Dann beantragst du den Mahnbescheid für die Einzelfirma "... Praxis für Massage...", im nächsten Feld dann die Vertretungsverhältnisse angeben. Die Privatadresse der Inhaberin spielt keine Rolle und ist nicht anzugeben.
Mariii
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#5

26.03.2009, 11:10

Hallöle, ich muss hier nochmal kurz stören, nachdem unsere Zahlungsfristen nunmehr verstrichen sind und die Mahnbescheide raus können!

Andreas, du schreibst, dass ich im MB die Einzelfirma im Feld eintragen soll und im nächsten Feld dann die Vertretungsverhältnisse?!
ABER durch dieses Forum hier wurde ich allerdings darauf aufmerksam bzw. hab ich hier rausgelesen, dass man bei einer Einzelfirma dann den Inhaber als Privatperson beim Antragsteller bzw. Antragsgegner angibt?

:oops: widerspricht dies jetzt nicht mit deiner aussage oder steh ich grad nur mal wieder aufn schlauch??! *hm*
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