Unterschied Rechtsanwaltsfachangestellte- und RAgehilfin

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Einfach_Ich
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#1

11.03.2009, 16:28

Hallo,

kann mir wer sagen, wo der Unterschied liegt, ob man Rechtsanwaltsfachangestellte ist oder Rechtsanwaltsgehilfin...

Habe mal gehört, dass Rechtsanwaltsgehilfin früher verwendet wurde und nur den unterschied hat, dass diese noch an der schreibmaschine gelernt haben und rechtsanwaltsfachangestellte halt "richtige" EDV benutzen.

Stimmt das? Hat jemand noch mehr infos dazu? Vielleicht mit Quellen zum nachlesen!?!

Brauche die Info für eine Facharbeit die ich gerade schreibe!

Vielen Dank schomal
rosa

#2

11.03.2009, 16:28

is nur ab nem bestimmten jahr geändert worden der ausdruck. die bezeichnung gibt keinerlei auskunft über das können oder nicht können der entsprechenden person
jujo
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#3

11.03.2009, 16:33

ich habe in 1999 ausgelernt, bin rechtsanwaltsfachangestellte.
meine kollegin hat damals in 1997 ausgelernt und war noch rechtsanwaltsgehilfin. gelernt haben wir aber das gleiche. sie hat auch mit der edv gearbeitet. von daher....
es hört sich einfach nur schöner an finde ich und ich bestehe auch drauf, als refa bezeichnet zu werden und nicht als schreibkraft oder gehilfin.
gkutes

#4

11.03.2009, 16:34

genau. soweit ich weiß, ist einfach die berufsbezeichnung geändert worden, damit diese aussagekräftiger wird.
Andreas

#5

11.03.2009, 16:35

Seh ich ebenso - man hat dem Kind nur nen neuen Namen gegeben :D

...sagt der gelernte Gehilfe :wink:
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LuzZi
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#6

11.03.2009, 16:36

Ich wollts gerad sagen. Es gibt keinen Unterschied, nur der Name ist - meiner Meinung nach - jetzt "netter" ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pepples
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#7

11.03.2009, 16:36

eben, es sollte aufgewertet werden. Fachangestellte hört sich halt kompetenter an als Gehilfin
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Einfach_Ich
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#8

11.03.2009, 16:38

da geb ich euch recht :)

danke :)
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schneeflocke
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#9

11.03.2009, 16:49

Ich bin noch eine Rechtsanwaltsgehilfin und habe einen Rechtsanwaltsgehilfenbrief.

Beginn der Ausbildung 1978. Das Jahr verrät, dass man damals in der Tat an Schreibmaschinen ausgebildet wurde, es gab keine Computer in den Kanzleien.

Ansonsten habe ich all das gelernt, bezogen auf die damalige Zeit - was heute auch gelernt werden muss.

Damals gab es Armenrecht statt PKH und geschieden wurde noch nach dem Schuldprinzip....... :lol:

Irgendwann nannte man dann den Beruf um. Diese Umbenennung findet regelmäßig in allen Branchen statt.

Mein Schwiegersohn lernt "Krankenschwester" :lol: Heute nennt man das jedoch Gesundheits- und Krankenpfleger.........

Meine Tochter ist gelernte Kinderpflegerin. Heute nennt man sie pädagogische Hilfskraft :shock: oder so ähnlich.......vielleicht hat man es schon wieder umbenannt, ohne dass wir davon Kenntnis genommen haben.

Ich weiß nicht, ob ich Dir genug Stoff für eine Facharbeit liefern kann. Leider erinnere ich mich auch nicht mehr daran, ab wann der Beruf anders genannt wurde.

Ich hatte sogar die gleichen Fächer in der Berufsschule wie mein heutiger Azubi, selbst den Klassenlehrer gibt es heute noch. Damals jung und heute gealtert.

Ich mußte jedoch noch Stenographie lernen. Ein Prüfungsfach. 60 Silben mußte ich in der Minute können. In einer Fremdsprache sind wir jedoch nicht unterrichtet worden.

Mein Arbeitsalltag hat sich nicht deutlich unterschieden, von dem heutigen Azubi Alltag.

Wiedervorlagen und Fristen wurden in dicken Büchern geführt, die wir Azubis mit der Hand schreiben mußten.

Das Diktiergerät gab es zwar schon, jedoch gingen wir im Normalfall mit dem Stenoblock zum Diktat rein zum Chef. Der diktierte dann rei um für jeden von uns die Post ab, die wir dann nach dem Stenogramm in einen normalen Brief umwandeln mußten.

Samstag war ein Berufsschultag. Damit wir Azubis nicht so viel im Betrieb fehlten. Wir hatten also eine 6-Tage Woche. War normal damals.

Wenn Du noch was wissen willst, frag ruhig. Bedingt durch die fehlende Technik (z.B. kein Fax, aber dafür einen Fernschreiber), waren die äußeren Rahmenbedingungen andere, aber inhaltlich habe ich vergleichbar mit heute lernen und arbeiten müssen.
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schneeflocke
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#10

11.03.2009, 16:51

Nachtrag:

Unterrichtet wurden wir gemeinsam in einer Klasse mit den Leuten von den Amtgsgerichten. Da gab es keine Trennung.

Bereits damals konnte ich die Prüfung vorziehen, was ich auch getan habe.

Obwohl ich nur eine RA-Gehilfin bin (mein Chef war kein Notar) mußte ich den ganzen Notar Kram in der Schule mit erlernen. Ich wurde abschließend darin nur nicht geprüft.
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