Berufung/Beschwerdegegenstand

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vroehni

#1

11.03.2009, 13:30

Hallo! Meine Kollegin und ich stehen heute gewaltig auf dem Schlauch.

Folgendes Problem:

Wir haben ein Urteil vom AG und sind Beklagte. Wir wurden verurteilt, € 400,00 (zzgl. Zinsen) und € 42,05 (zzgl. Zinsen) zu zahlen. Der Streitwert wurde auf € 1.200,00 festgesetzt.

Können wir gegen das Urteil Berufung einlegen?


:wirr
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sternchen1981
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#2

11.03.2009, 13:41

Ich denke ihr könnt Berufung einlegen, da die Beschwer 600,00 € übersteigt.
(1.200,00 € Streitwert - 400,00 € Urteilsbetrag/42,05 € Zinsen = 757,95 €)
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Xuka
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#3

11.03.2009, 13:44

Sehe ich anders.

Ihr als Beklagte seit beschwert mit € 442,05. Der Kläger wäre hingegen beschwert mit € 757,95, da das wohl der Betrag ist, der ihm nicht zugesprochen wurde.

Die Berufung muss entweder zugelassen oder die Beschwer von € 600,00 erreicht sein. Falls die Berufung nicht zugelassen ist, sehe ich keine Möglichkeiten.
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repfiffi
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#4

11.03.2009, 14:17

:zustimm - da die 600 € Beschwer nicht erreicht sind, wird 'ne Berufung Eurerseits hier wohl nicht zulässig sein

lg
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rena
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#5

02.10.2009, 10:50

Huhu,

muss ich bei der Beschwer nur den Hauptsachebetrag oder auch die Zinsen dazuzählen?

Wir werden verurteilt, 588,56 EUR zu bezahlen. Hier wäre eine Berufung nicht möglich. Wenn ich die ausgeurteilten Zinsen noch dazu zähle, kommen wir aber über die 600,00 EUR. Was ist richtig?
gkutes

#6

02.10.2009, 11:02

es zählt nur die hauptsache
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rena
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#7

02.10.2009, 11:08

Merci!

Wenn man einmal anfängt darüber nachzudenken.

Im ZPO-Kommentar habe ich jetzt gefunden, dass der Beklagte ja im Prinzip grundsätzlich beschwert ist (sachrechtliche Beschwer)...

Ihr legt aber auch die 600 € zugrunde oder?
gkutes

#8

02.10.2009, 14:57

keine ahnung - den satz verseh ich nicht :) sachrechtliche Beschwer?? :abdreh
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sunshine24
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#9

02.10.2009, 20:19

Eine Möglichkeit wäre noch zu hoffen, dass die Gegenseite Berufung einlegt und ihr somit die Anschlussberufung machen könnt. Bei der Anschlussberufung muss die Beschwer von 600,00 nicht überschritten werden ... nur mal so am Rande :lol:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
BibiBlocksberg
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#10

13.10.2009, 20:42

Es zählt nur die Hauptsache, Zinsen werden nicht dazugezählt. Wir hatten vor einiger Zeit einen Fall, in dem die Gegenseite mit Zinsen auf über € 600,00 gekommen wäre, die Zinsen allerdings tatsächlich nicht mit einzurechnen und somit die Berufung "hinfällig" war
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