Strafanzeige - kein öffentliches Interesse - Einspruch?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
JaegerK
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 20.01.2009, 08:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Magdeburg

#1

09.03.2009, 14:47

Hallo an Alle anwesenden!

In meiner Kanzlei fallen nicht sehr viele Strafsachen an. deshalb habe ich hier überhaupt keine Ahnung was ich machen soll:

mein chefchen hat eine Strafanzeige in eigener Sache gestellt. Nun kam von der StA zurück, dass nach Prüfung des Sachverhalts ein öffentliches Interess an der Strafverfolgung des Beschuldigten nicht angenommen wird und eine Privatklage möglich wäre.
Dies will mein chef nicht, (es soll sowas wie eine Erziehungmaßnahme sein). daher soll ich jetzt gegen das Schreiben der StA Einspruch einlegen. Meine Frage:

Darf man das überhaupt und wenn ja wie? einfach hiermit lege ich Einspruch ein... ?
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#2

09.03.2009, 14:51

Beschwerde gegen Einstellung danach Klageerzwingungsverfahren.
Benutzeravatar
Little_Justitia
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 21.02.2009, 11:47
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

09.03.2009, 21:03

:zustimm
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
Benutzeravatar
JaegerK
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 20.01.2009, 08:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Magdeburg

#4

10.03.2009, 08:34

Also ich versuche es erstmal mit der Beschwerde gegen die Einstellung. gibt es da eine bestimmte Formvorschrift?
Benutzeravatar
Little_Justitia
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 21.02.2009, 11:47
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#5

10.03.2009, 18:19

Außer das sie schriftlich sein muss, denk ich mal nicht... Rubrum usw. eben
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
Antworten