Gütestelle/Schiedsverfahren? Nachbarschaftssache WO? WIE?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Zicklein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 20.01.2009, 21:30

#1

27.02.2009, 09:05

Guten Morgen,

wir haben eine Nachbarschaftssache und Klage beim AG Oranienburg eingereicht. (Nachbar soll irgendwelche Arbeiten auf seinem Grundstück dulden, die an der Außenwand unseres Mandanten gemacht werden müssen.) Das AG Oranienburg hat nun mitgeteilt, dass nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz zunächst die Gütestelle aufgesucht werden muss.

Ich habe das noch nie gemacht und weiß überhaupt nicht, was ich machen soll! Wohin schreibe ich? Was schreibe ich? Wird ein Schriftstück dahin wie eine Klage formuliert? Welche Kosten entstehen?

Ich hoffe, dass mir jemand von Euch helfen kann!
Benutzeravatar
Gelini
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 11.03.2008, 13:13
Wohnort: Dresden

#2

27.02.2009, 09:11

Ich kenn das zwar nicht von Nachbarschaftssachen her, aber wir haben das mal gemacht. Im Schiedsverfahren sucht man sich einen Schiedsrichter... Wir haben uns an die Anwaltskammer gewandt und dort nachgefragt. Dann handelt man mit diesem ein Honorar für die Richtertätigkeit aus und es läuft eigentlich alles wie ein gerichtliches Verfahren, nur dass halt nicht ans Gericht, sondern an diesen RA geschrieben wird
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

27.02.2009, 09:14

also ich glaub, so einen Schiedsrichter gibts hier in Berlin im Bürgeramt - ist in Pankow jedenfalls so.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Zicklein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 20.01.2009, 21:30

#4

27.02.2009, 10:13

Also ich hab mal auf der homepage vom AG Oranienburg nachgesehen, dort sind die Schiedsstellen benannt. Auch bei wikipedia habe ich herausgefunden, was das ist ... aber wie mache ich das? Also: Ich weiß die richtige Gütestelle und dann??? Schicke ich da so etwas wie eine Klageschrift hin?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#5

27.02.2009, 10:19

Kannst Du da nicht einfach mal anrufen und nachfragen? Ich könnte mir denken, dass die schon so eine Grobinfo vom Sachverhalt haben wollen, damit die wissen, worum es geht... ggf. könnte man auch ne Kopie der Klageschrift hinschicken.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#6

27.02.2009, 10:25

Also bei uns ist es so, dass der Antrag auf das Schiedsverfahren beim AG eingereicht werden muss mit der Bitte das Schiedsverfahren einzuleiten, einen Schiedsrichter zu benennen (man kann dann auch einen vorschlagen) und an diesen die Unterlagen (Klageschrift + Anlagen) weiterzuleiten. Dann wird vom Gericht ein Schiedsrichter benannt, der bekommt die Unterlagen und der nimmt dann mit den Parteien Kontakt auf und dann läuft es wie ein ganz normales gerichtliches Verfahren, nur dass es eben nicht mehr über s Gericht geht sondern direkt an den Schiedsrichter.
Bild
refaworld
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 446
Registriert: 03.03.2007, 15:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#7

27.02.2009, 10:26

Also bei uns in Halle sind so genannte Schiedstellen eingerichtet worden. Wir haben dann sowas wie eine "Klageschrift" gemacht aber haben das ganze nicht als Klage bezeichnet sondern nur geschrieben:

In Sachen

....

gegen

...

beantrage ich,

......

Begründung:

.....

Nach gewisser Zeit hat sich der Schiedsrichter der Gütestelle gemeldet und einen Termin vor der Gütestelle anberaumt. Der war leider erfolglos und das ganze ging weiter zum Amtsgericht!
Ach ja von der Güte- oder Schiedsstelle kriegst du dann ja eine Erfolglosigkeitsbescheinigung. Wir haben dann Klage normal zum Amtsgericht erhoben und diese Bescheinigung beigefügt, weil da steht ja drin, dass der Einigungsversuch erfolglos war.
Antworten