GVZ-Gebühren m.E. viel zu hoch!

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romex
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#1

24.02.2009, 15:19

Hallo,

ich bin völlig überrascht von zwei Faxen, die ich gerade von einem GVZ bekommen habe.

Vorgeschichte: Urteil und daraus ZV-Auftrag. GVZ teilt dann (irgendwann) mit, dass Raten gezahtl werden, 1. Rate von 60,00 EUR hat er schon und überweist 10,40 EUR! Wo sind die restlichen fast 50,00 EUR geblieben???

Dann erweitere ich den ZV-Auftrag um den KfB. (Jetzt kommt bestimmt, dass das nun ein neuer Auftrag ist - sehe ich zwar nicht so, aber selbst wenn:)

Es kommt die nächste Rate vom GVZ (diesmal zieht er sich "nur" 3,60 EUR ein) ja und dann kamen keine Raten mehr und wir haben nachgefragt, was denn nun ist. Daraufhin teilt GVZ mit, dass e.V. antragsgemäß am ... abgenommen wird.

Ich erinnerte also in der letzten Woche daran, mir mal mitzuteilen, was denn aus dem e.V.-Termin nun geworden ist, da bekommt ich heute zwei IDENTISCHE Schreiben, nur die DR-Nr. ist verschieden und der Rechnungsendbetrag.

In beiden Schreiben steht drin, dass die Schuldnerin nicht erschienen sei und der beantragte Haftbefehr jetzt erlassen wird.

Darunter einmal 'ne KoRe über 45,00 EUR und einmal 'ne KoRe über 26,50 EUR. Kann mir das mal einer erklären??? Also mal davon abgesehen, dass es bestimmt zwei Aufträge sein werden, kann der doch nicht einmal 25 EUR und einmal 12,50 EUR für die Niederlegung nehmen, oder??? Ist doch ein und dieselbe Schuldnerin und ein und derselbe Termin! Der GVZ hat mir ja auch nicht zu beiden DR-Nummern mitgeteilt, wann die e.V.-Abnahme ist, sondern nur einmal zu einer DR-Nummer!!!

Muss ich das so "schlucken" oder kann ich dagegen vorgehen?
Liebe Grüße,
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NicoleH
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#2

24.02.2009, 15:36

ich würde ihn einfach mal anrufen
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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Smilie
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#3

24.02.2009, 15:48

bezieht er sich auf die gleiche Nr. im Kostenverzeichnis?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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romex
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#4

24.02.2009, 16:18

Smilie hat geschrieben:bezieht er sich auf die gleiche Nr. im Kostenverzeichnis?
Ja: Rechnung 1:

KV 100 7,50 EUR
KV 604 12,50 EUR
KV 711 2,50 EUR
KV 713 4,00 EUR

Rechnung 2:

KV 100 7,50 EUR
KV 604 25,00 EUR
KV 700 0,50 EUR (die fehlt in der anderen Rechnung, haha)
KV 711 5,00 EUR
KV 713 7,00 EUR

Und warum bitte Wegegeld für einen Termin bei ihm??? Und warum 2x Niederlegung? Und warum einmal 7,00 und einmal 4,00 EUR Auslagenpauschale? Ich finde das wirklich dreist! Aber vielleicht irre ich mich ja auch und GV_Alt kann mich vom Gegenteil überzeugen...???
Liebe Grüße,
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Smilie
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#5

24.02.2009, 17:01

vielleicht einmal der höhere Betrag für den eigentlichen Auftrag und dann weniger weil quasi Nebenauftrag... also gleicher Auftrag bei ein und derselben Schuldnerin...
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GV Alt
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#6

24.02.2009, 22:08

Es dürften zeitlich zwei verschiedene Kombi-Aufträge - 1) aus dem Urteil, 2) aus dem KfB erteilt worden sein. Es handelt sich für den Gv somit um zwei eigenständige Aufträge, die auch eigenständig abzurechnen sind.

In beiden (verschiedenen) Verfahren wurde offensichtl. nachträglich das EV-Verfahren eingeleitet. KR 1 beinhaltet nur die Kosten des Ev-Verfahrens. KR 2 die Kosten des Zv + EV-Verfahrens.

Das Wegegeld ist jeweils für die pers.ZU der Ev-Ladungen entstanden. Die Ausl.-Pauschale KV 713 beträgt 20 % der zu erhebenden Gebühren. Daher der jeweilige Unterschied.

Wegen des Kostenabzugs bei der 1. Rate (49,60 €!) würde ich den Gv um Aufklärung bitten. Sie erscheinen für ein reines Zv-Verfahren zu hoch. Die Kosten des Ev-Verfahrens wurden ja mit KR 1 abgerechnet. - Die Kosten der 2. Rate von 3,60 € sind richtig.
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romex
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#7

24.02.2009, 22:42

Ich danke Dir! Mich macht das wirklich stutzig, denn wie erwähnt hat er mir ja auch nicht zu zwei Schreiben zu zwei verschiedenen DR-Nummern geschickt, in denen er mitteilt, dass er die e.V. abnimmt! Ich wusste bis heute von der zweiten DR-Nummer gar nichts! Und ich find's doof, aber das spielt wohl keine Rolle...

Und natürlich auch ein liebes Danke an smilie und nicole. Ich rufe ihn mal an und frage nach!
Liebe Grüße,
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samara
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#8

25.02.2009, 07:25

Meine Frage passt hier - denke ich - ganz gut zum Thema. Ich habe für einen MA einen ZV-Antrag gestellt. Nach einigen Wochen kam ein Betrag auf unser Konto. Keine Rechnung, keine Nachricht - nichts... Ist es normal? Ich frage mich jetzt, ob der GV seine KOsten bereits abgezogen hat und ich das Geld komplett an den MA auszahle oder ob noch eine Rechnung zu erwarten ist. Wie ist es denn eigentlich üblich?
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blackcat
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#9

25.02.2009, 08:05

Üblich ist es, dass der GV vorher seine Kosten abzieht, ehe er das restliche Geld weiter leitet. Es kommt öfter mal vor, dass einfach Geld überwiesen wird, bevor man ein Schreiben vom GV erhält. Wenn du dir unsicher bist, von wem das Geld letztlich gekommen ist, ruf den GV vorsichtshalber an.
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samara
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#10

25.02.2009, 08:21

Ich bin mir schon sicher, dass es vom GV kommt. Ich weiß nur nicht ob er tatsächlich schon seine Gebühren abgezogen hat.
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