Falscher Beklagter bei Klageinreichung angeben
Verfasst: 23.02.2009, 14:35
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben eine Klage eingereicht und nun festgestellt, dass wir eine falsche Beklagtenbezeichnung genommen haben. Nach längeren hin und her sind wir nun aber zu dem Ergebnis genommen, dass es eigentlich ein falscher Beklagter ist.
Hintergrund:
Es gibt die XXX Group, dort bestehen drei Firmen (XXX Planungs GmbH & Co.KG, XXX Concept GmbH & Co.KG und XXX …. GmbH & Co.KG). Unser Mandant hat eine Forderung gegen die Firma XXX Planungs GmbH.
Nun habe ich (aus welchem Grund auch immer, kann es nicht nachvollziehen) die Firma XXX Concept GmbH als Gegner angelegt und zur Zahlung aufgefordert. Der hat zurückgeschrieben mit dem Briefkopf der XXX Group und mitgeteilt, dass eine Zahlung nicht erfolgen wird. Dann haben wir Klage eingereicht gegen die Firma XXX Concept GmbH (da die Adresse ja falsch angelegt wurde).
Nun haben wir festgestellt, dass es die falsche Firma war. Der Gegenanwalt weiß es wahrscheinlich auch.
Ich bin der Meinung, dass eine Rubrumsberichtigung nicht ausreicht, sondern die Klage zurückgenommen werden muss bzw. ein Beklagtenwechsel erfolgt und hierdurch die Gegenseite ihre Kosten gegenüber uns geltend machen kann, so dass eigentlich ein Haftungsfall eingetreten ist.
Was meint Ihr?
Oder könnte man sich darauf berufen, dass der Beklagte ja auch auf einem falschen Briefkopf zurückgeschrieben hat.
Der Geschäftsführer aller Firmen ist der Gleiche.
ich habe folgendes Problem:
Wir haben eine Klage eingereicht und nun festgestellt, dass wir eine falsche Beklagtenbezeichnung genommen haben. Nach längeren hin und her sind wir nun aber zu dem Ergebnis genommen, dass es eigentlich ein falscher Beklagter ist.
Hintergrund:
Es gibt die XXX Group, dort bestehen drei Firmen (XXX Planungs GmbH & Co.KG, XXX Concept GmbH & Co.KG und XXX …. GmbH & Co.KG). Unser Mandant hat eine Forderung gegen die Firma XXX Planungs GmbH.
Nun habe ich (aus welchem Grund auch immer, kann es nicht nachvollziehen) die Firma XXX Concept GmbH als Gegner angelegt und zur Zahlung aufgefordert. Der hat zurückgeschrieben mit dem Briefkopf der XXX Group und mitgeteilt, dass eine Zahlung nicht erfolgen wird. Dann haben wir Klage eingereicht gegen die Firma XXX Concept GmbH (da die Adresse ja falsch angelegt wurde).
Nun haben wir festgestellt, dass es die falsche Firma war. Der Gegenanwalt weiß es wahrscheinlich auch.
Ich bin der Meinung, dass eine Rubrumsberichtigung nicht ausreicht, sondern die Klage zurückgenommen werden muss bzw. ein Beklagtenwechsel erfolgt und hierdurch die Gegenseite ihre Kosten gegenüber uns geltend machen kann, so dass eigentlich ein Haftungsfall eingetreten ist.
Was meint Ihr?
Oder könnte man sich darauf berufen, dass der Beklagte ja auch auf einem falschen Briefkopf zurückgeschrieben hat.
Der Geschäftsführer aller Firmen ist der Gleiche.