Frage zu Klage mit PKH-Antrag

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Saiti
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#1

20.02.2009, 15:30

Das ist meine erste PKH-Sache...Wie muss ich in der Klage den PKH Antrag unterbringen?
Rechtschreibfehler entstehen meist aufgrund der unfassbar hohen Schreibgeschwindigkeit oder sind bewusst zur allgemeinen Belustigung eingebaut.
spatzenbaer
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#2

20.02.2009, 15:37

Also wir schreiben immer am Schluss der Klage unseren Antrag.

"Abschließend beantragen wir, dem/der Kläger/in Prozesskostenhilfe unter unserer Beiordnung zu bewilligen.

Formular über die persönlichen ... nebst Belegen fügen wir in der Anlage bei.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Achso, vor dem Rubrum schreiben wir
Klage und Antrag auf Prozesskostenhilfe.

LG
spatzenbaer :byefly
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Saiti
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#3

20.02.2009, 15:40

Ja danke...supi :-)
Rechtschreibfehler entstehen meist aufgrund der unfassbar hohen Schreibgeschwindigkeit oder sind bewusst zur allgemeinen Belustigung eingebaut.
Shaya
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#4

20.02.2009, 15:41

"beantrage ich, dem Kläger Prozesskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten beizuordnen."
Als Begründung führen wir aus:
"Der Kläger ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen. Die erforderlichen Belege sind der Erklärung beigefügt."
"I had always imagined paradise as a kind of library"
(Jorge Luis Borges)
spatzenbaer
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#5

20.02.2009, 15:46

"Der Kläger ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen. Die erforderlichen Belege sind der Erklärung beigefügt."
:zustimm

Natürlich musst Du das auch schreiben. :sorry
piepsi
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#6

24.02.2009, 18:56

wir haben sehr viele PKH-Mandate und schalten die PKH (im Sinne der Mandanten) vor ... das heißt, wir beantragen Prozesskostenhilfe (etc. pp) und schreiben dann: ... Sodann, und nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, wird beantragt ...
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Plumbum
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#7

26.02.2009, 11:27

Jep, das machen wir auch so...

Wir schreiben...

"...überreiche ich anliegend Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen (z.B. AfB.-Bescheid, Mietvertrag etc.) und beantrage, dem Kläger Prozessenkostenhilfe unter meiner Beiordnung zu bewilligen..."

"In der Sache selbst werde ich folgende Anträge stellen..."

So wird meist das PKH-Prüfungsverfahren vorangeschaltet, wenn dann nicht bewilligt wird, kann der Mandant immer noch entscheiden, ob er weiter machen will oder net..
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
ClaireFraser

#8

26.02.2009, 11:35

Genau! :zustimm für piepsi und Plumbum.

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Das Klageverfahren soll nur dann durchgeführt werden, wenn PKH bewilligt wird.
2. Das Klageverfahren soll durchgeführt werden, auch wenn PKH verweigert wird.

Je nachdem musst du deinen Antrag stellen.

Bei 1.: "... überreichen wir die PKH-Eklärung für die Klagepartei mit der Bitte um Bewilligung der PKH. Für den Fall der Gewährung der PKH wird folgender Klageantrag gestellt: ... bla bla bla"

Bei 2. ist es einfacher: "In Sachen ... übergeben wir die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftl. Verhältnisse des/der Klägers/Klägerin mit der Bitte um Bewilligung der PKH und beantragen wie folgt: ... bla bla bla."
Tinu
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#9

09.09.2010, 11:26

Plumbum hat geschrieben:So wird meist das PKH-Prüfungsverfahren vorangeschaltet, wenn dann nicht bewilligt wird, kann der Mandant immer noch entscheiden, ob er weiter machen will oder net..
Da hätte ich jetzt noch eine Frage. Die PKH wurde abgelehnt. Wir bringe ich die Sache jetzt zum Abschluss?
Ich hatte gegenüber dem Gericht Erledigung erklärt, aber das war falsch. Wie kann ich es dem Gericht beibringen, dass die Sache nicht weiterverfolgt wird?

Grüße Tinu
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Liesel
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#10

09.09.2010, 11:42

Wurde die Klage bedingt oder unbedingt eingereicht. Wenn sie bedingt eingereicht wurde, ist das Verfahren doch automatisch beendet, wenn ihr nicht die GK einzahlt.

Bei einer unbedingten Klage kannst du nur die Klage zurücknehmen.
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